Geht das? Kessler-Zwillinge überraschen mit kuriosen Bestattungs-Plänen
München - Auch, wenn es ein Thema ist, über das man nicht gern nachdenkt: Die berühmten Kessler-Zwillinge (87) haben einen konkreten Plan, was mit ihnen nach ihrem Ableben passieren soll. Allerdings gibt es mit den kuriosen Bestattungsplänen der Show-Schwestern ein Problem.
Alice und Ellen Kessler galten einst als schönste Zwillinge der Welt und waren von den Bühnen der Welt nicht mehr wegzudenken. Während ihrer Karriere spielten die beiden Schwestern in Dutzenden Filmen mit und standen mit Legenden wie Frank Sinatra, Dean Martin oder Sammy Davis Jr. im Rampenlicht.
Mit 87 Jahren ist es um die gebürtigen Sächsinnen etwas ruhiger geworden, die Zwillinge haben sogar bereits über ihr Lebensende beraten. "Im Tode vereint. So hätten wir es gern", erklärt Ellen Kessler gegenüber der BILD.
Konkret heißt das bei den beiden: Sie wollen nach ihrem Ableben in derselben Urne beerdigt werden.
Und nicht nur das!
Show-Zwillinge wollen zusammen mit Mutter und Hund beigesetzt werden
In der Urne soll auch die Asche von Mutter Elsa (†69) und ihrem Pudel Yello (†14) hinzugefügt werden. "Und so haben wir es auch testamentarisch verfügt", sagt die 87-Jährige. "Wir haben unsere Mutter und Yello sehr geliebt."
Mutter Elsa wurde 1977 auf dem Waldfriedhof in Grünwald beigesetzt. Ihr gehörte zuvor Vierbeiner Yello. Nach ihrem Tod fand er dann bei Alice und Ellen ein liebevolles Zuhause. "Wir haben ihn über alles geliebt." Sein Ableben war leider dramatisch:
Durch eine Angina pectoris bekam der Pudel keine Luft mehr. Kurz bevor die Zwillinge den Hund einschläfern lassen wollten, starb das kranke Tier auf dem Schoß von Ellen. Es wurde von den Zwillingen anschließend begraben.
Im Tod wollen die Show-Schwestern aber wieder mit ihrem Yello und Mutter Elsa vereint werden. "Wir hoffen sehr, dass uns dieser Wunsch erfüllt werden kann."
Wie ein Bestatter aus München gegenüber Bild verrät, gibt es da aber einen Haken: Einer Vorschrift zufolge ist es eigentlich nicht möglich, zwei Menschen in derselben Urne zu beerdigen.
Auch, dass ein Hund auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt wird, ist nicht erlaubt.
Titelfoto: Bildmontage/Tobias Hase/dpa, dpa/lby