Zwangsprostitution und Körperverletzung: Welche Strafe erwartet Schwesta Ewa?

Karlsruhe/Frankfurt am Main - Die Rapperin Schwesta Ewa (34) ist zuversichtlich, dass ihr wegen Straftaten im Rotlichtmilieu zumindest keine härtere Strafe droht.

Schon am Donnerstag könnte das Urteil gegen die ehemalige Prostituierte und Rapperin Schwesta Ewa am Bundesgerichtshof fallen.
Schon am Donnerstag könnte das Urteil gegen die ehemalige Prostituierte und Rapperin Schwesta Ewa am Bundesgerichtshof fallen.  © Screenshot Instagram/Schwestaewa

"Ich glaub, ich hab ein gutes Gefühl. Hat sich doch gut angehört", sagte die Sängerin am Donnerstag nach der Verhandlung ihres Falls am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Richter wollten ihr Urteil entweder gleich am Nachmittag verkünden oder dann einen Verkündungstermin bekanntgeben. (Az. 1 StR 604/17)

Die Sängerin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hat, war 2017 in Frankfurt am Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte mit jungen Fans mehrere "Prostitutionsreisen" unternommen. Das Geschäftsmodell sah so aus, dass Schwesta Ewa alles organisierte. Anschaffen gingen die Frauen. Die Einnahmen wurden geteilt.

Die Musikerin hatte in Frankfurt zugegeben, auf diesen Reisen vier Prostituierte bei etlichen "Ausrastern" geschlagen und getreten zu haben. Das Landgericht verurteilte sie unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu der Gefängnisstrafe.

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Die Staatsanwaltschaft und eine der Frauen wollen mit ihren Revisionen erreichen, dass die 34-Jährige auch wegen Zuhälterei und Menschenhandels verurteilt wird. Sie habe sich bewusst junger Frauen bedient, die Schulden bei ihr hatten und keine andere Möglichkeit sahen, diese zu tilgen, sagte die Anwältin der Nebenklägerin.

Allerdings hatten alle Frauen ausgesagt, dass sie sich aus freien Stücken zur Prostitution entschlossen hätten. Die Bundesanwaltschaft hält die Revisionen daher für unbegründet, wie eine Vertreterin in Karlsruhe ausführte. Schwesta Ewas Verteidiger verzichteten auf einen eigenen Antrag. Sie selbst wollte den Richtern nichts mehr sagen.

Seit kurzem hat die Rapperin, die eigentlich Ewa Malanda heißt, eine kleine Tochter, die sie in einer Tragetasche mit in den Gerichtssaal brachte. Sollte das Urteil Bestand haben, müsste sie möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Knapp acht Monate saß sie in Untersuchungshaft.

Update, 17.45 Uhr: Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt als unbegründet zurückgewiesen.

Das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2017 ist damit rechtskräftig (TAG24 berichtete).

Titelfoto: Screenshot Instagram/Schwestaewa

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