Rechtsstreit wegen ihrer Brüste: Reality-Sternchen Eva Benetatou musste vor Gericht

Düsseldorf - Ihr Song "Dynamit" sollte für Reality-Sternchen Eva Benetatou (33) eigentlich der Auftakt einer ganz großen Karriere als Sängerin werden. Doch es kam anders - und Eva landete vor Gericht.

Im vergangenen Mai brachte Eva Benetatou (33) ihre Single "Dynamit" auf den Markt. Von dem zugehörigen Musikvideo fehlt allerdings noch immer jede Spur.
Im vergangenen Mai brachte Eva Benetatou (33) ihre Single "Dynamit" auf den Markt. Von dem zugehörigen Musikvideo fehlt allerdings noch immer jede Spur.  © Instagram/evanthiabenetatou (Screenshot)

Während ihre Single bereits im Mai vergangenen Jahres erschienen ist, fehlt von dem Musikvideo bislang jede Spur. Dabei hatte die einstige "Sommerhaus"-Kandidatin das Erscheinen des Clips sogar selbst noch angekündigt ...

Was die Fans nicht wissen: Im Hintergrund tobte ein Streit zwischen Eva und dem Videografen um eben diesen Clip, der schließlich sogar juristisch verhandelt werden musste.

"Ich habe einfach die Dreharbeiten geliebt und ich habe mich so darauf gefreut. Aber leider war in dem Videoclip eine Szene drin, die mir nicht ganz so zugesagt hatte", verrät die 33-Jährige nun gegenüber RTL.

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Dabei sei es um eine unvorteilhafte Darstellung ihres Busens gegangen, ergänzt Eva. "Und zwar sind da meine Brüste rausgefallen, so unterhalb. Und der Videograf war nicht bereit dazu - wie in einem normalen Werkvertrag -, das zu korrigieren", moniert die Mutter eines kleinen Sohnes.

Eva Benetatou erleidet Schlappe vor Gericht

Bei Instagram zeigt Eva immer wieder Einblicke in ihr Leben als Single-Mama.
Bei Instagram zeigt Eva immer wieder Einblicke in ihr Leben als Single-Mama.  © Instagram/evanthiabenetatou (Screenshot)

Besonders gut ausgegangen ist der Rechtsstreit für das Reality-Sternchen allerdings nicht. "Tatsächlich habe ich diesen Fall verloren", berichtet sie.

Insbesondere die Begründung des Gerichts stößt bei ihr jedoch auf Unverständnis. Das hatte nämlich argumentiert, dass es "nicht zu sexualisierend [war], dass meine Brüste rausgefallen sind", erzählt die angehende Musikerin.

Zumal sie sich laut Gericht selbst dazu entschieden hätte, "so einen BH zu tragen".

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Das sei natürlich "totaler Schwachsinn", motzt Eva, die findet, dass ihre eigene Situation von den Juristen nicht genügend beachtet wurde: "Das ist ja rufschädigend für mich, wenn ich dann plötzlich mit keinem Produkt dastehe und es keinen Videoclip gibt. Aber so sieht das Gericht das eben nicht."

Titelfoto: Instagram/evanthiabenetatou (Screenshot)

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