Ermittlungen gegen Jérôme Boateng: Staatsanwaltschaft lässt Anklage fallen!

Von Britta Schultejans

München/Berlin - Jahrelang ermittelte die Staatsanwaltschaft München I gegen Jérôme Boateng (36). Der Verdacht: Gewalt gegen seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt (†25). Jetzt hat die Behörde die Ermittlungen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen Jérôme Boateng (36) wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen Jérôme Boateng (36) wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt.  © Peter Kneffel/dpa

Das Verfahren sei nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" einzustellen, bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Der 36-Jährige wird also nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.

"Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat. Sie erkennt damit an, dass meine Aussagen richtig und die Verdächtigungen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen können", teilte Boateng mit.

Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekannt geworden waren, diese aber vorläufig wieder eingestellt.

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Nachdem Lenhardt sich im Jahr 2021 in Berlin das Leben genommen hatte, nahm die Münchner Behörde die Ermittlungen wieder auf, weil sich "Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten", wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Für diesen Verdacht fanden sich aber den Angaben zufolge keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden.

Ermittlungen gegen Boateng eingestellt: "Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung"

Boateng mit seinem Anwalt Leonard Walischewski (r.) und seinem Sprecher Thomas Knipp (l.).
Boateng mit seinem Anwalt Leonard Walischewski (r.) und seinem Sprecher Thomas Knipp (l.).  © Peter Kneffel/dpa

"Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen", teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Dabei hatten die Ermittler noch Anfang dieses Jahres auf einen neuen Ansatz gehofft, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft anonyme Mitteilungen über eine mögliche Zeugin eingegangen waren.

Diese Zeugin habe sich zunächst auch dazu bereit erklärt, Angaben zu machen, sei dann aber einem vereinbarten Termin unentschuldigt ferngeblieben und inzwischen abgetaucht.

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"Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/ Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben", heißt es nun im Einstellungsbeschluss.

Beziehung von Boateng und Kasia Lenhardt machte Schlagzeilen

Boateng hat nun keine Anklage mehr zu befürchten.
Boateng hat nun keine Anklage mehr zu befürchten.  © Sven Hoppe/dpa

"Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann", sagte sein Anwalt Leonard Walischewski.

Die Beziehung zwischen dem langjährigen Innenverteidiger des FC Bayern München und Lenhardt, die einmal Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" war, hatte Schlagzeilen gemacht - vor allem, weil Boateng in einem Interview kurz nach ihrer Trennung und vor ihrem Tod schwere Vorwürfe gegen sie erhoben hatte.

Dieses Interview beschäftigte die Justiz auch noch Jahre danach, weil Lenhardts Mutter Aussagen daraus verbieten lassen will.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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