Bushido-Prozess: Arafat Abou-Chaker plädiert auf Freispruch und will Entschädigung!
Berlin - Im Prozess gegen Clan-Boss und Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido hat dessen Verteidiger auf Freispruch plädiert bezüglich Straftaten zulasten des Musikers.
Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Vorwürfe vor allem auf Bushidos Schilderungen, sagte Anwalt Hansgeorg Birkhoff am Freitag vor dem Landgericht Berlin. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine "fesselnde Erzählung" an, sondern auf die Beweislast.
Sein Mandant Arafat Abou-Chaker (47) sei vom Vorwurf der versuchten schweren Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue freizusprechen.
Im Zusammenhang mit heimlich aufgenommenen Gesprächen beantragte Birkhoff eine "sach- und anlassgerechte Strafe". Zudem stehe seinem Mandanten eine Entschädigung zu für rund zwei Wochen, die er zu Unrecht wegen möglicher Straftaten zulasten Bushidos im Januar 2019 in Untersuchungshaft gesessen habe.
Der 47-Jährige, der als Clan-Chef gilt, ist der Hauptangeklagte in dem seit fast dreieinhalb Jahren laufenden Prozess. Mitangeklagt sind drei seiner Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren.
Bushido soll gegen seinen Willen von Arafat Abou-Chaker festgehalten worden sein
Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt.
Bevor die Verteidiger am Freitag plädierten, reduzierte die Staatsanwaltschaft ihren Strafantrag für den Hauptangeklagten leicht. Statt einer Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft, beantragte sie nun vier Jahre, drei Monte und eine Woche.
Hintergrund ist, dass der 47-Jährige zwischenzeitlich den noch offenen Restbetrag einer Geldstrafe bezahlt hat. Diese hatte Oberstaatsanwältin Petra Leister zunächst in ihren Strafantrag mit einbezogen. Für die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen beantragt, die von sieben Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und einem Monat Haft reichen.
Das Gericht ließ am 113. Verhandlungstag zunächst offen, ob es noch am selben Tag ein Urteil sprechen will. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. Die zuständige 38. Strafkammer hat bereits einen Verkündungstermin für das Urteil am 5. Februar angesetzt.
Erstmeldung, 26. Januar, um 6.15 Uhr, aktualisiert um 12.22 Uhr
Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa, Joerg Carstensen/dpa (Bildmontage)