Bushido gewinnt gegen Arafat Abou-Chaker: Clan-Chef kassiert millionenschwere Gerichts-Klatsche

Berlin - Juristischer Erfolg für Bushido (44)! Nach drei Jahren und mehr als 100 Verhandlungstagen hat der Rapper einen ersten Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (47) gewonnen.

Die Trennung von Bushido (44) und Arafat Abou-Chaker (47, l.) beschäftigt die Berliner Justiz seit Jahren.
Die Trennung von Bushido (44) und Arafat Abou-Chaker (47, l.) beschäftigt die Berliner Justiz seit Jahren.  © Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa (Bildmontage)

Sein früherer Beschützer muss nun über zwei Millionen an Anis Mohamed Ferchichi (44), wie der Musiker bürgerlich heißt, zurückzahlen. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf das endgültige Gerichtsurteil, das dem Blatt vorliege.

Darin heißt es: "Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt 'Management') mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte."

Klartext: Nach Überzeugung des Gerichts erbrachte Abou-Chaker nie Leistungen als Manager, dennoch nannte er sich im Vertrag so.

Bis 2018 hatte Bushido immer wieder Unsummen an seinen einstigen Freund gezahlt, bevor es zum großen Zerwürfnis kam. Im Herbst 2017 wollte der Rapper die Beziehung beenden. Doch sein Ex-Weggefährte habe die Trennung nicht akzeptiert wollen.

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Als Abfindung für das Ende ihrer fünfzehnjährigen "Geschäftsbeziehung", die aus beiden Multimillionären gemacht hatte, soll Abou-Chaker mehrere Millionen gefordert haben.

Arafat Abou-Chaker verliert vor Gericht im Zivilprozess gegen Bushido und muss blechen

Arafat Abou-Chaker (47) muss über zwei Millionen zahlen.
Arafat Abou-Chaker (47) muss über zwei Millionen zahlen.  © Christophe Gateau/dpa

Im folgenden Rechtsstreit ging es demnach um Rechnungen für Anteile an Einnahmen des Rappers, die Abou-Chaker vor Gericht in einem Zivilprozess erstreiten wollte.

Wie "Bild" mit Blick auf das Urteil schreibt, habe Bushidos Anwalt im Mai 2018 die Kündigung des Managementvertrags erklärt, weil nie "vergütungsfähige Managerleistungen" erbracht worden seien.

Im April 2023 vertrat das Berliner Landgericht nach einer ersten Einschätzung die Ansicht: Der Vertrag ist sittenwidrig und erkannte ihn nicht an. Abou-Chaker musste ein sogenanntes Versäumnisurteil einstecken, weil er keinen Antrag stellte und sollte 2,2 Millionen plus Zinsen an Bushido zahlen – die Summe, die er ursprünglich von dem Rapper verlangte.

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Der Berliner Clan-Chef akzeptierte das Urteil nicht und legte Widerspruch ein. Jetzt aber die endgültige Schlappe vor Gericht, denn mit der Entscheidung vom Mittwoch wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Fazit der Geschichte: Abou-Chaker war wegen des ungültigen Vertrags nie Bushidos Manager, weshalb der Rapper seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht hätte zahlen müssen. Jetzt wird der 47-Jährige ab dem heutigen Tag mit Zins und Zinseszins zur Kasse gebeten: 2.045.459 Euro und 13 Cent sind fällig. Kleiner Trost für Abou-Chaker: Nach dem Urteil vom April wäre es wie erwähnt mehr gewesen, doch 400.000 Euro aus der Zahlungsanforderungen seien bereits verjährt, wie es hieß.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa (Bildmontage)

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