Erneute Schlappe für Bushido: Freispruch für Ex-Manager Abou-Chaker

Von Marion van der Kraats

Frankfurt (Oder) - Im Rechtsstreit mit Arafat Abou-Chaker (48) hat Bushido (46) erneut eine Schlappe einstecken müssen. Der Ex-Manager des Rappers ist von Betrugsvorwürfen freigesprochen worden.

Rapper Bushido (46) erschien persönlich im Landgericht Frankfurt (Oder).
Rapper Bushido (46) erschien persönlich im Landgericht Frankfurt (Oder).  © Soeren Stache/dpa

Das Landgericht in Frankfurt (Oder) habe keine Täuschungshandlungen beweisen können, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker und einem mitangeklagten Bauunternehmer versuchten Prozessbetrug vorgeworfen. Auch dieser wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund ist ein Zivilprozess zwischen dem Musiker, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und Arafat Abou-Chaker um die Aufteilung eines gemeinsamen Immobiliengeschäfts in Brandenburg.

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Der Ex-Manager sollte dabei 2019 vor Gericht gefälschte Quittungen eines Bauunternehmens vorgelegt haben, um angebliche Zahlungen nachzuweisen und den Prozess zu seinen Gunsten zu gestalten. Der Mitangeklagte sollte diese Quittungen von dem Unternehmen, das laut Anklage nicht existierte, ausgestellt haben.

An vier Tagen vernahmen die Frankfurter Richter dazu neun Zeugen. Hauptzeuge war Bushido, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt und auf dessen Aussagen der Betrugsprozess im Wesentlichen zurückzuführen war.

Bushido: Umfassende Aussage gegen Abou-Chaker

Arafat Abou-Chaker (48) wurde freigesprochen.
Arafat Abou-Chaker (48) wurde freigesprochen.  © Soeren Stache/dpa

Der Rapper sagte umfassend aus: Nach seinen Angaben zog Abou-Chaker 180.000 Euro ungefragt aus der gemeinsamen Gesellschaft, ohne dafür einen entsprechenden Grund gehabt zu haben.

Nach Schilderung des Ex-Partners wurden mit dem Geld Rechnungen eines Bauunternehmens beglichen.

Nach Angaben der Sprecherin war jedoch für das Gericht nicht aufklärbar, für welche Bauleistung Rechnungen ausgestellt werden sollten.

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Auf dem Grundstück habe es mehrere Schwarzbauten gegeben. Außerdem habe der Bauunternehmer tatsächlich Bauarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt.

Zudem hätten Zeugen berichtet, dass es Gespräche über die Verwendung der 180.000 Euro für das Grundstück gegeben habe.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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