Nun doch! Boris Becker setzt Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durch

Freiburg - Jetzt ist es amtlich: Ex-Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher (45) in zweiter Instanz durchgesetzt.

Boris Becker (56) sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht in Freiburg stimmte ihm am Dienstag zu.
Boris Becker (56) sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht in Freiburg stimmte ihm am Dienstag zu.  © Marco Alpozzi/Lapresse via ZUMA Press/dpa

Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.

Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien.

Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020.

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Das Gericht folgte mit seinem Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher in erster Instanz zurückgewiesen.

Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen.

Oliver Pocher (45) muss einen umstrittenen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" aus dem Jahr 2020 löschen.
Oliver Pocher (45) muss einen umstrittenen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" aus dem Jahr 2020 löschen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss", so die Richterin.

Titelfoto: Bildmontage: Marco Alpozzi/LaPresse via ZUMA Press/dpa, Rolf Vennenbernd/dpa

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