Betrüger vergreifen sich an Bettina Tietjens Namen: "Bitte nicht darauf hereinfallen"
Hamburg - Betrüger haben sich jetzt offenbar an Bettina Tietjens (64, "DAS!") gutem Namen zu schaffen gemacht.
Laut der Moderatorin haben Betrüger Fake-Artikel über die 64-Jährigen in Umlauf gebracht, in denen die gebürtige Wuppertalerin dubiose Investment-Tipps gibt.
"Bitte nicht darauf hereinfallen, dahinter stecken BETRÜGER!", warnte sie ihre Follower in einem Instagram-Post und veröffentliche dazu mehrere Screenshots.
Unter anderem ist in dem Artikel zu lesen: "Die Sendezeit war leider zu Ende, bevor Claus Lufen die Software vorführen konnte. Wir haben aber ein exklusives Interview mit Bettina Tietjen führen können und präsentieren unseren Lesern jetzt diese unglaubliche Software." Offensichtlich ist genau das nie passiert.
Ein weiterer Screenshot zeigt einen vermeintlichen Bild-Artikel. In der Einleitung schreiben Betrüger: "Die Bundesregierung hat es beharrlich versäumt, sich zu Bettina Tietjens Erklärung zu äußern, und tut stattdessen alles, was in ihrer Macht steht, um zu verhindern, dass die Informationen nach außen dringen. Aber warum?".
Ebenfalls Fake, so Bettina Tietjen.
Fake-News über Bettina Tietjen
Betrüger werben mit prominenten Namen
Tietjen ist allerdings nicht die einzige Prominente, deren Namen Betrüger versuchen für ihre Zwecke zu nutzen, weiß die Moderatorin und veröffentlichte einen Link von watchlist-internet.at, wo schon vor mehreren Jahren über derlei Betrügereien berichtetet wurde.
"Mit derartigen Schlagzeilen bewerben Kriminelle ihre betrügerischen Finanzportale. Um möglichst viele Personen in die Falle zu locken, werden nicht nur die Namen bekannter Persönlichkeiten missbraucht, sondern auch seriöse Nachrichtenseiten imitiert beziehungsweise deren Logos dargestellt."
Die Schadensummen reichen laut Website von etwa 200 Euro bis weit über 100.000 Euro.
Das können Opfer tun
Im Falle von kürzlich vorgenommenen Banküberweisungen könne die eigene Bank kontaktiert werden, um eine Rückholung zu veranlassen. Die Erfolgschancen seien dabei jedoch gering.
Bei Zahlung per Kreditkarte stehen die Chancen, Zahlungen zu blockieren oder zurückzuholen, hingegen etwas besser, so watchlist-internet.at.Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung bestehe allerdings nicht.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/bettina_tietjen, Markus Scholz/dpa