Urteil gegen Alfons Schuhbeck rechtskräftig! Star-Koch muss ins Gefängnis
München/Karlsruhe - Die Verurteilung von Alfons Schuhbeck (74) wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig!
Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit.
Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren", hieß es.
Das zuständige Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts demnach am Fiskus vorbeigeschleust.
Das Landgericht habe entsprechend der bisherigen BGH-Rechtsprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit.
Auch bei der Strafzumessung habe es keine Fehler gegeben. "Das Urteil ist damit im Wesentlichen rechtskräftig."
Anwalt von Alfons Schuhbeck: Star-Koch akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
"Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen", sagte Anwalt Ali B. Norouzi.
Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Erstmeldung 14.51 Uhr, letzte Aktualisierung: 16.15 Uhr
Titelfoto: Matthias Balk/dpa