Jetzt wird es ernst! Schuhbeck muss seine Haftstrafe zeitnah antreten
München - Star-Koch Alfons Schuhbeck (74) muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen.
Eine Sprecherin teilte am Freitag mit, "dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat".
Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage nicht mit, allerdings werde er die Haft "in den kommenden Tagen" antreten müssen. Das müssten die zuständige Justizvollzugsanstalt und Schuhbecks Vertreter nun untereinander absprechen. Ein entsprechender Belegungsplan sehe vor, dass Schuhbeck in der JVA Landsberg am Lech wird einsitzen müssen.
Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei "im Wesentlichen rechtskräftig", entschied der BGH.
JVA Landsberg am Lech: Alfons Schuhbeck muss in den "kommenden Tagen" einziehen
Inzwischen wurde auch gegen ihn selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber "auf Antrag beider Parteivertreter" auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.
Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere.
Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen.
Titelfoto: Matthias Balk/dpa