Staatsanwaltschaft erhebt neue Anklage! Alfons Schuhbeck droht Desaster

München - Star-Koch Alfons Schuhbeck (75) droht ein weiteres Desaster!

Alfons Schuhbeck (75) verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis.
Alfons Schuhbeck (75) verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis.  © Sven Hoppe/dpa

Seit Juni wurde gegen den Star-Koch wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft München I gegen den 75-Jährigen Anklage erhoben.

Wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mitteilte, soll Schuhbeck während der Corona-Pandemie unberechtigt staatliche Hilfen in Höhe von rund 460.000 Euro kassiert haben. Allein auf diesen Subventionsbetrug stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Zudem soll der TV-Koch für neun seiner Unternehmen einen Insolvenzantrag nicht oder verspätet gestellt haben, obwohl der jeweilige Betrieb bereits zahlungsunfähig war.

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Des Weiteren wird dem bereits seit vergangenem Jahr im Gefängnis sitzenden Traunsteiner vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge im großen Stil gar nicht oder verspätet gezahlt zu haben. Laut Anklage soll er in 212 Fällen 260.000 Euro Beiträge an gesetzliche Krankenkassen gar nicht bezahlt und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht bezahlt haben.

45 Bände umfassen die Ermittlungsakten den Angaben zufolge, die Anklageschrift hat 124 Seiten.

Alfons Schuhbeck im Gefängnis: Dem Star-Koch droht eine Haftverlängerung

Das Pfortenhaus der Justizvollzugsanstalt Andechs-Rothenfeld.
Das Pfortenhaus der Justizvollzugsanstalt Andechs-Rothenfeld.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Schuhbeck wurde bereits vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Seine Haftstrafe sitzt er in der JVA Rothenfeld ab.

Sein Anwalt Nicolas Stieger (56) erzählte vergangene Woche noch gegenüber "Bild", dass Schuhbeck aufgrund der neuen Ermittlungen seine Knast-Privilegien verloren hatte.

Schuhbeck befand sich dem Bericht zufolge seit Februar im offenen Vollzug und hatte zwei Tage im Monat Freigang. Der Freigang wurde ihm daraufhin gestrichen.

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Stieger sagte klar, dass eine erneute Verurteilung seines prominenten Mandanten eine unausweichliche Konsequenz hätte: Eine Verlängerung der Haftstrafe. "Das ist eindeutig", so der Jurist.

"Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert", teilten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert mit. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens."

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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