Keine mediale Schlammschlacht: Patea muss nicht öffentlich gegen Zverev aussagen
Berlin - Alexander Zverev (27) soll am Montag in Paris sein French-Open-Achtelfinale spielen. In Berlin ist seine Ex-Freundin als Zeugin im Gericht - allerdings hinter verschlossenen Türen.
Im Prozess gegen den Tennisprofi wegen des Vorwurfs der Körperverletzung wird Brenda Patea (30) als Zeugin vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.
Das beschloss das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag auf Antrag von Zverevs Verteidigung, die Anwältin der früheren Freundin widersprach nicht.
Die Richterin sagte, in der Befragung von Patea sei zu erwarten, dass höchst persönliche Lebensbereiche und Details der gemeinsamen Beziehung der beiden Menschen angesprochen würden. Diese seien schutzwürdig.
Die GNTM-Teilnehmerin hatte vor Beginn des zweiten Prozesstages am Montagmorgen gesagt: "Ich will, dass es jetzt endlich losgeht."
Ihre Anwältin sprach von einer Kampagne der Verteidigung gegen ihre Mandantin. Man wolle ihre Glaubwürdigkeit erschüttern und sie psychisch unter Druck setzen.
Alexander Zverev soll seine Ex-Freundin Brenda Patea gewürgt haben
Der Verteidiger von Zverev hatte am Freitag die Anschuldigungen zurückgewiesen und als frei erfunden bezeichnet. Zverev erschien selbst nicht vor Gericht. Er spielt derzeit beim zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Paris. Dort hatte er gesagt: "Ich glaube, dass ich dieses Verfahren nicht verlieren werde. Das ist absolut ausgeschlossen."
Laut Anklage, die sich auf die Aussagen von Patea stützt, soll Zverev sie im Mai 2020 nachts im Flur ihrer gemieteten Airbnb-Wohnung in Berlin bei einem Streit an die Wand gedrückt und gewürgt haben.
Sie habe anschließend unter Atemnot gelitten und heftige Schmerzen gehabt, sagte der Staatsanwalt. Schmerzen und Schluckbeschwerden hätten mehrere Tage angehalten.
Ein Strafbefehl war ohne Prozess gegen Zverev verhängt worden, demnach sollte er eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Deshalb wird der Fall nun verhandelt.
Titelfoto: Jean-Francois Badias/AP/dpa, Jens Kalaene/dpa (Bildmontage)