187 Strassenbande: Muss Maxwell in den Knast?

Hamburg - Zuerst Gzuz (32), jetzt Maxwell (27)? Mit einem auf Instagram geteilten Foto verwirrte das Mitglied der 187 Strassenbande nun Fans und Rap-Blogs. Muss Maxwell etwa ins Gefängnis?

Im Juni 2020 musste sich Maxwell (27) vor Gericht wegen Drogen- und Waffenbesitzes verantworten.
Im Juni 2020 musste sich Maxwell (27) vor Gericht wegen Drogen- und Waffenbesitzes verantworten.  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Um es kurz zu machen: Nein, das muss er nicht, aber der 27-Jährige kam nur knapp drumherum. Juristische Laien konnten das Foto aus Maxwells Instagram-Story leicht missverstehen.

Was war darauf zu sehen?

Post vom Amtsgericht Hamburg-St.-Georg. Darin wurde ein neuer Beschluss verkündet. Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte TAG24 gegenüber die Echtheit des Schreibens.

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Am 5. Januar hat die zuständige Richterin einen Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck abgelehnt. Diese forderte eine längere Bewährungsstrafe für Maxwell.

Dabei geht es um zwei Prozesse gegen Maxwell Kwabena Schaden, wie der Rapper bürgerlich heißt.

Im ersten wurde der 27-Jährige vom Amtsgericht Ahrensburg am 5. Oktober 2017 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Innerhalb der zwei Jahre dauernden Bewährungszeit kam Maxwell allerdings erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Wegen Drogen- und Waffenbesitzes wurde er am 2. Juni 2020 zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Ihm drohten weitere Konsequenzen.

Diesen Brief schickte das Gericht an Maxwell

Maxwell zeigte auf Instagram den Gerichtsbeschluss.
Maxwell zeigte auf Instagram den Gerichtsbeschluss.  © Montage: Screenshot/Instagram/maxwell187erz

So steht es nach dem Joint vorm Gericht für Maxwell

Nach dem Prozess rauchte Maxwell mit einem Bündel Geldscheine in der Hand einen Joint vor dem Amtsgericht.
Nach dem Prozess rauchte Maxwell mit einem Bündel Geldscheine in der Hand einen Joint vor dem Amtsgericht.  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Im Hinblick auf dieses Urteil wollte die Staatsanwaltschaft Lübeck die Bewährungszeit verlängern. Damit ist sie vorerst gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Maxwell ist das dennoch eine gute Nachricht.

Denn auch der drohende Gefängnisaufenthalt ist abgewendet. "Die Strafe wurde erlassen, weil der Verurteilte während der Bewährungszeit jedenfalls keine einschlägigen Straftaten mehr begangen hat", sagte Wantzen. Heißt: Maxwell ließ sich nichts zuschulden kommen und bleibt weiter frei.

Dass der 27-Jährige direkt nach dem Urteil im Juni in aller Öffentlichkeit und vor den Kameras der anwesenden Journalisten einen Joint vor dem Gerichtsgebäude geraucht hat, brachte ihm zwar eine neue Anzeige ein.

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Doch die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich eingestellt, wie Staatsanwältin Nana Frombach auf TAG24-Nachfrage erklärte. Außerdem war seine Bewährungszeit bereits abgelaufen.

Daher versah Maxwell den Gerichtsbeschluss auch mit einem tanzenden Gif. Seit Mitte Dezember ist der Rapper in Mexiko. Dort feiert er trotz Corona ausgelassen - vielleicht nun noch etwas freudiger.

Titelfoto: Montage: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

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