187-Rapper mit Joint beim Drogenprozess: Wieder Stress für Maxwell

Hamburg – Die Mitglieder der 187 Strassenbande machen ihren Liedtexten alle Ehre und provozieren, wo es nur geht. So auch Rapper Maxwell (27) bei seinem vergangenen Gerichtsprozess in Hamburg.

Mit einem Bündel Geldscheinen und einem Joint posiert der Rapper vor den Fotografen.
Mit einem Bündel Geldscheinen und einem Joint posiert der Rapper vor den Fotografen.  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Am 2. Juni musste Maxwell Kwabena Schaden vor dem Amtsgericht in St. Georg erscheinen. Der Grund: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln sowie Verstoß gegen das Waffengesetz.

Das Urteil von schlappen 20.000 Euro Strafe nahm der Rapper gelassen entgegen. Mit einem breiten Grinsen verließ er das Gerichtsgebäude, knipste Fotos und beschimpfte die Journalisten. 

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Doch damit nicht genug vom Proll-Auftritt à la 187: Draußen wedelte der 27-Jährige mit einem dicken Geldbündel vor den Fotografen herum und zündete sich zur Entspannung erstmal einen Joint an.

Blöd gelaufen, denn auch die Polizei bekam diese Aufnahmen zu Gesicht - und leitete laut Mopo-Berichten prompt ein Ermittlungsverfahren gegen den Rapper ein.

Scheint, als stünde Maxwell bereits der nächste Ärger mit der Justiz ins Haus.

Polizei fand Drogen und Waffen in Wohnung

Während des Prozesses zeigte sich der 27-Jährige bestens gelaunt.
Während des Prozesses zeigte sich der 27-Jährige bestens gelaunt.  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Bereits im April 2018 hatten Beamte in Maxwells Wohnung in Hamburg-Horn 33 Gramm Marihuana, 0,39 Gramm Kokain, einen Schlagring sowie ein verbotenes Klappmesser gefunden (TAG24 berichtete).

Im Juli 2018 waren zudem Marihuana und Utensilien zum Drogenkonsum in einem Auto sichergestellt worden, in dem der Hamburger als Beifahrer mitgefahren war.

Ein Teil der sichergestellten Drogen habe nicht ihm selbst gehört, hatte Maxwell in der Verhandlung in Hamburg durch seinen Anwalt erklären lassen.

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Zur fraglichen Zeit sei er regelmäßig auf Tour gewesen und habe Bekannte bei sich wohnen lassen. Laut Richterin sei das nicht zu widerlegen.

Mit der Geldstrafe blieb die Richterin schließlich unter der Forderung der Staatsanwältin, die mehr als 31.000 Euro gefordert hatte. Es sei schwierig, einen angemessenen Betrag auf Basis des Einkommens des Musikers zu schätzen, erklärte sie.

Die 20.000 Euro Strafe scheinen für Maxwell jedoch weder eine große finanzielle Belastung, noch eine Lehre gewesen zu sein.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

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