Kippe im Mund, Mittelfinger in der Luft: 187-Rapper Maxwell verurteilt
Hamburg – In gewohnter Rapper-Manier hat Maxwell (27) von der 187 Strassenbande am Dienstag sein Gerichtsurteil in Hamburg in Empfang genommen.
Mit Sonnenbrille und Kippe im Mund erschien der 27-Jährige vor dem Amtsgericht St. Georg.
Dort ließ es sich Maxwell Kwabena Schaden nicht nehmen, einen Auftritt à la 187 hinzulegen. Wie er in seiner Story auf Instagram zur Schau stellt, bepöbelte und bespuckte der 27-Jährige zunächst die Journalisten, zeigt dann auch noch den Mittelfinger.
Auch im Gerichtsgebäude angekommen, schien das 187-Mitglied die Lage alles andere als ernst zu nehmen. Auf dem Weg zum Gerichtssaal zückte der Rapper sein Handy und knipste grinsend ein paar Erinnerungs-Fotos.
Seine gute Laune verging ihm auch nicht, als das Urteil fiel: Maxwell muss wegen Drogen- und Waffenbesitzes eine Geldstrafe von 20.000 Euro blechen. Für den 27-Jährigen keine Summe, wenn man bedenkt, dass die Mitglieder der 187 Strassenbande Millionen auf dem Konto haben.
Mit der Geldstrafe blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwältin, die mehr als 31.000 Euro gefordert hatte. Es sei schwierig, einen angemessenen Betrag auf Basis des Einkommens des Musikers zu schätzen, erklärte sie.
Laut früherer Ermittlungen sei das zwar eine ganze Menge, aber stark schwankend. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfte das Einkommen nach Einschätzung der Richterin zurzeit geringer ausfallen. Ob man Rechtsmittel einlegen werde, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte Maxwells Anwalt.
Polizei findet Drogen und Waffen in Wohnung von Maxwell
Die Vorwürfe gegen das Mitglied der 187 Strassenbande hätten sich im Wesentlichen bestätigt, begründete die Richterin ihr Urteil.
Im April 2018 hatten Beamte in Maxwells Wohnung in Hamburg-Horn Marihuana, Kokain einen Schlagring sowie ein verbotenes Klappmesser gefunden (TAG24 berichtete).
Im Juli 2018 waren zudem Marihuana und Utensilien zum Drogenkonsum in einem Auto sichergestellt worden, in dem der Hamburger als Beifahrer mitgefahren war.
Ein Teil der sichergestellten Drogen habe nicht ihm selbst gehört, ließ Maxwell in der Verhandlung durch seinen Anwalt erklären.
Zur fraglichen Zeit sei er regelmäßig auf Tour gewesen und habe Bekannte bei sich wohnen lassen.
Laut Richterin sei das nicht zu widerlegen.
Titelfoto: André Lenthe Fotografie