187 Strassenbande: Überraschende Wende im Prozess gegen Gzuz

Hamburg - Gzuz (32) auf der Anklagebank: Der Rapper der 187 Strassenbande gab sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Hamburg unerwartet zurückhaltend und reumütig. 

Gzuz (32, rechts) sitzt mit seinem Anwalt Christopher Posch im Gerichtssaal.
Gzuz (32, rechts) sitzt mit seinem Anwalt Christopher Posch im Gerichtssaal.  © Christian Charisius/dpa

Ob das daran lag, dass ihn sein Verteidiger ins Gebet genommen hatte oder Gzuz einfach noch etwas verkatert war? Der zweite Verhandlungstag fand ausgerechnet einen Tag nach seinem 32. Geburtstag statt und begann auch noch um 9.15 Uhr. 

Offensichtlich hatte Kristoffer Jonas Klauß, der sich hinter dem Künstlernamen Gzuz verbirgt, seinen Ehrentag heftig gefeiert. Entsprechend lädiert sah er dann auch aus und sprach mit belegter Stimme. 

Ganz im Gegensatz zu seinem lautstarken Auftritt am ersten Verhandlungstag.

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Da schritt Gzuz an den vor dem Saal wartenden Journalisten vorbei, filmte sie mit einem Smartphone und pöbelte, dass hier weniger Abstand gehalten werde als im Puff. 

Genau diese Szene beschäftigte Richter Johann Krieten zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages.

Gleich zu Beginn wollte er wissen, woher der Angeklagte das Smartphone hatte, mit dem er beim ersten Verhandlungstag seinen Weg in den Gerichtssaal gefilmt hatte. 

Verteidiger stellt mehrere Befangenheitsanträge

Diese Szene erregte Aufsehen beim Richter: Gzuz filmte am ersten Verhandlungstag Journalisten.
Diese Szene erregte Aufsehen beim Richter: Gzuz filmte am ersten Verhandlungstag Journalisten.  © Christian Charisius/dpa

Denn eigentlich sollte er keins dabei haben. Beim Einlass wurde Gzuz kontrolliert. Da hatte er kein Gerät bei sich, sagte der Richter. 

Aber weder der Rapper noch sein aus dem TV bekannter Anwalt Christopher Posch wollte verraten, von wem das Smartphone stammte. 

Doch darum sollte es am Dienstag nur nebenbei gehen. Angesetzt war die Befragung mehrerer Zeugen. 

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Bevor es damit losgehen konnte, stellte der Verteidiger drei Befangenheitsanträge gegen den Richter. Tenor: Krieten sei voreingenommen und habe Interesse daran, seinen Mandanten medial vorzuführen und ihm eine Lektion zu erteilen. Damit liegen mittlerweile vier Befangenheitsanträge vor, über die andere Richter entscheiden müssen. 

In dem Prozess geht es eigentlich um mutmaßliche Verstöße gegen das Waffengesetz, Besitz von Betäubungsmitteln, versuchten Diebstahl und Körperverletzung. Die Vorwürfe Waffen und Drogen betreffend wurden am ersten Prozesstag erläutert. 

Nun folgte am Dienstag die Aussage einer Zeugin, die von Gzuz eine Ohrfeige statt eines Selfies bekommen hatte.

Junge Frau berichtet von blutiger Nase nach Schlag von Gzuz

Die Zeugin geht in den Gerichtssaal.
Die Zeugin geht in den Gerichtssaal.  © Christian Charisius/dpa

Der Vorfall ereignete sich am 8. März dieses Jahres gegen 7.30 Uhr auf dem Kiez. Die 19-Jährige war mit ihrer besten Freundin feiern, traf dann auf der Straße Gzuz und wollte ein Foto von ihm. 

Der 32-Jährige ließ das zu, doch dann wollte die 19-Jährige noch ein weiteres Selfie mit ihm machen. Das war dem Rapper nun zu viel. 

Statt sich fotografieren zu lassen, schlug er mit seiner Hand und traf die junge Frau im Gesicht. Sie bekam starkes Nasenbluten, ging nach einigem Hin und Her schließlich ins Krankenhaus. 

Gzuz entschuldigte sich zwar direkt, habe aber auch gesagt, dass sie nicht übertreiben solle, berichtet die 19-Jährige. 

Außerdem habe er ihr 10 Euro angeboten. Auf Drängen ihrer Mutter erstattete die junge Mutter dennoch Anzeige.

Vor Gericht erfolgte die überraschende Wende. Die 19-Jährige zog die Anzeige zurück! 

Zufällig sei sie am Morgen mit Gzuz und seinem Anwalt beim Frühstück in einem Kiosk zusammengetroffen. Da habe sich der Rapper dann bei ihr entschuldigt. Das tat er dann vor Gericht erneut. 

"Es war eine Scheißsituation. Ich wollte dir nicht ins Gesicht schlagen." Er dachte, sie filme ihn. Fotos seien kein Problem, nur Filmen sei ihm unangenehm. Deswegen wollte er das Handy treffen. "Tut mir leid, ich kann mich nur entschuldigen." 

500 Euro Schmerzensgeld und einen (Dauer)-Platz auf der Gästeliste

Gzuz entschuldigte sich bei allen Zeugen.
Gzuz entschuldigte sich bei allen Zeugen.  © Christian Charisius/dpa

Zusätzlich bot Gzuz ihr 500 Euro Schmerzensgeld an, das die junge Mutter annahm. Außerdem stehe sie ab sofort immer auf der Gästeliste bei Auftritten. 

Daraufhin zog die 19-Jährige die Anzeige zurück und sprach sich für die Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der Körperverletzung aus. 

Sie sei ein großer Fan des Rappers und habe kein Interesse an einer Bestrafung, sagte die junge Frau. 

Der Staatsanwalt stimmte der Einstellung des Verfahrens allerdings nicht zu. 

Zu dem Vorfall sagten ebenfalls die Freundin der Geschädigten sowie der Polizist aus, der die Anzeige aufgenommen hatte. Er wies große Gedächtnislücken auf. 

Außerdem machte Richter Krieten ihn darauf aufmerksam, dass Zeugen auf der Wache immer einzeln zu vernehmen sind. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. 

"Wenn zwei zusammen eine Aussage machen, kann man es auch in die Tonne treten", fasste Richter Krieten zusammen. Das sah auch Verteidiger Posch so. Die bei der Polizei gemachte Aussage könne seiner Auslegung nach nicht zur Verurteilung dienen. 

Versuchter Diebstahl aus Rettungswagen

Ein weiterer Tatvorwurf gegen Gzuz: versuchter Diebstahl aus einem Rettungswagen. Er soll am frühen Morgen des 13. Februars an einer Tankstelle versucht haben, eine Tasche mit einer Sauerstoffflasche aus dem Fahrzeug zu stehlen. 

Dazu sagten zwei Zeugen aus. Sie beschrieben, wie sie den stark betrunkenen Gzuz in dem Rettungswagen erwischten und er ihnen dann in der Tankstelle zusammen mit einem bislang unbekannten Begleiter bedrohlich nahe rückte. 

Auch dafür entschuldigte sich Klauß bei den beiden Zeugen und nannte es einen dummen Streich. 

Der Prozess soll am Dienstag, 7. Juli, fortgesetzt werden. Wegen verschobener Zeugenaussagen und der Befangenheitsanträge soll es einen vierten Prozesstag geben. Eigentlich waren nur drei geplant.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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