Gzuz freut sich über Oliver Pochers Backpfeife: "Gewalt ist keine Lösung, aber..."
Hamburg/Dortmund - Am Samstagabend klatschte es, aber keinen Beifall. Entertainer Oliver Pocher (44) fing sich eine saftige Backpfeife ein. Rapper Gzuz (33, 187 Strassenbande) freute es.
Am Sonntagmorgen teilte der kürzlich wegen Körperverletzung und Drogenbesitz verurteilte Hamburger 187 Strassenbande-Rapper ein Instagram-Video, auf dem zu sehen ist, wie Oliver Pocher bei einem Boxkampf in der ersten Reihe von einem breit gebauten Mann mit einem lauten Klatschen heftig ins Gesicht geschlagen wird.
Der 33-Jährige kommentierte den Vorfall in den frühen Morgenstunden mit seinem typischen, lauten und vor allem diabolischen Lachen. Dazu schrieb er in seiner Story: "Endlich hat sich einer erbarmt!" Gut scheint Gzuz auf den Entertainer nicht zu sprechen zu sein.
Offenbar besann sich der Rapper, mit nüchternem Kopf am Sonntagmittag wieder darauf, dass er doch gar kein Rüpel mehr ist - wie er während seiner eigenen Gerichtsverhandlung Anfang des Jahres noch betont hatte - und sich mit solchen gewaltverherrlichenden Kommentaren vielleicht besser bedeckt halten sollte.
Er ruderte zurück: "Gewalt ist keine Lösung", schrieb der 187er mit vielen Ausrufezeichen später in seiner Story. "Aber ein Ventil", so der Rapper, inklusive lachender Emojis.
Und: "Versucht es bitte immer mit Worten zu lösen! ansonsten Knast." Das weiß Gzuz aus eigener Erfahrung.
Gzuz auf Instagram
Gzuz muss wegen Körperverletzung und Drogenbesitz in den Knast
Erst kürzlich wurde der 187 Strassenbande-Rapper unter anderem wegen Körperverletzung und Drogenbesitz im Berufungsverfahren verurteilt.
Anders als in erster Instanz zeigte er sich dieses Mal vor Gericht geradezu geläutert. Verhielt sich ruhig, antwortete brav auf Fragen, leistete sich keine alkoholisierten Aussetzer. Sprach gar davon, dass der Gangster-Rapper Gzuz nur eine Kunstfigur sei, er, Kristoffer Jonas Klauß, sich mit dieser aber nicht identifizieren würde. Klauß, der liebevolle Familienvater?
Es half alles nicht. Die vorsitzende Richterin brummte ihm acht Monate und zwei Wochen Haft zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 414.000 Euro auf.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/gzuz187_official