Berufungsprozess gegen Rüpelrapper: Gzuz erhebt schwere Vorwürfe gegen Amtsrichter
Hamburg - Berufungsprozess gegen Rüpelrapper Gzuz (33, 187 Strassenbande)! In Hamburg wurde am Montagmorgen der Prozess um den 33-Jährigen neu aufgerollt.
Ganz ruhig betrat Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß (33), begleitet von seinen Anwälten Christopher Posch (46) und Ulf Dreckmann um 10 Uhr den Hamburger Gerichtssaal.
Der 33-Jährige äußerte sich zum Prozessauftakt zu allen ihm vorgeworfenen Anklagepunkten mit einer schriftlichen Erklärung, die Rechtsanwalt Dreckmann im Namen des Rappers verlas, und bekannte sich so einiger Vergehen für schuldig - teilweise zumindest.
Ja, es wurden Drogen in seiner Wohnung aufbewahrt, diese hätten aber größtenteils einem Freund gehört, der zu diesem Zeitpunkt bei ihm gewohnt haben soll.
Nur ein Plastikbeutel mit Marihuana sei eventuell aus seinem Besitz gewesen. Ein "klares vielleicht" scherzte die Vorsitzende Richterin Dr. Dietrich, die im Berufungsprozess offensichtlich besser auf den Rüpelrapper zu sprechen war als ihr Vorgänger, Amtsrichter Johann Krieten, der den Fall in erster Instanz verhandelte.
Auch gestand Gzuz im Verlauf der Verhandlung ein, in der Silvesternacht 2018/19 mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen zu haben. Dass er das nicht durfte, sei dem heute 33-Jährigen allerdings zu dem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen. "War ein bisschen blöd von mir", kommentierte der Rapper sein Vergehen.
Dass bei einer Durchsuchung ein Jahr später Waffen, genauer gesagt eine Schreckschusspistole und ein Schlagstock in seiner Wohnung gefunden wurden, sei korrekt. Allerdings gehörten sie laut Gzuz nicht ihm, sondern zum Teil seinem Schwiegervater.
Versuchter Diebstahl oder eine unüberlegte Aktion eines betrunkenen Rappers?
Ein weiterer Vorwurf, den sich Gzuz erneut gefallen lassen musste: Er soll versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu klauen.
Ja, er sei betrunken hineingegangen, weil der Wagen offen war, verteidigte sich der Rapper. Habe vielleicht an etwas gezogen, sei dann aber unverrichteter Dinge wieder ausgestiegen.
"Ja, ich wollte das Ding auf jeden Fall nicht klauen. Das weiß ich", beteuerte Gzuz auf Nachfrage in der Verhandlung.
Wäre da noch die Sache mit der Körperverletzung. Der 187er soll eine 19-Jährige auf der Reeperbahn geschlagen haben, als diese ihn um ein Selfie bat.
Laut des Angeklagten habe er sich an dem Tag von seinem Fan bedrängt gefühlt, dachte, sie würde ihn filmen und habe ihr deshalb das Handy aus der Hand geschlagen.
Unglücklicherweise habe das Smartphone dann ihre Nase getroffen und für Nasenbluten beim Opfer gesorgt. Ein Unfall?
Gzuz erhebt Vorwürfe gegen Amtsrichter Johann Krieten
Das vergangene Verfahren gegen den angeklagten Rapper sei schockierend für den Musiker gewesen, so Anwalt Dreckmann im Namen des Angeklagten weiter.
Der damalige vorsitzende Amtsrichter Johann Krieten habe Gzuz vorgeführt. Wollte ihn von Anfang an so hart bestrafen, wie es nur gehe. Nicht nur für die vorgeworfenen Taten, sondern für sein ganzes Leben, so die Aussage.
Zwar singe er oft derbe Texte, identifiziere sich aber nicht mit seiner Kunstfigur, sondern spiele damit.
Der Amtsrichter habe keinen Unterschied zwischen dem Rapper Gzuz und der Privatperson Kristoffer Clauß gemacht.
"Hart an der Grenze zur Philosophie eingestiegen", kommentierte Richterin Dr. Dietrich den Vortrag.
Auf Nachfrage beteuerte Gzuz dann auch noch reumütig, dass der vergangene Prozess Spuren hinterlassen habe, sein Leben hätte sich seitdem geändert. Ein geläuteter Rapper im Berufungsprozess? Die nächsten Verhandlungstage werden es vielleicht zeigen.
Im September 2020 wurde Gzuz vom Hamburger Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchtem Diebstahl, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 18 Monaten Gefängnis und 510.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa