Berufungsprozess gegen 187-Rapper: Plädoyers fallen aus, Gzuz gewährt Einblick auf seinen Kontostand
Hamburg - Ursprünglich wurden am heutigen Mittwoch im Berufungsprozess gegen den 187 Strassenbande-Rapper Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß (33), die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, wie auch von der Verteidigung erwartet. Dazu kam es aber nicht...
Ein langwieriger Prozess. Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Dietrich stellte sogar eine Verlängerung des Prozesses in Aussicht.
Kein Wunder, schließlich geht es in zweiter Instanz um eine 18-monatige Haftstrafe, zu der der 33-jährige Rapper - neben einer empfindlichen Geldstrafe - verurteilt wurde.
Die Vorwürfe? Vielseitig. Körperverletzung, Drogen- sowie Waffenbesitz und außerdem ein versuchter Diebstahl. Der letzte Punkt wurde vergangene Woche fallengelassen.
Für eine gewisse Anspannung vor Gericht sorgten am Mittwoch immer wieder die verbalen Entgleisungen des Verteidigers Ulf Dreckmann, für rauchende Köpfe das zu berechnende Einkommen des Angeklagten.
Finanzen des Rappers werden offengelegt
Wie viel verdient Gzuz eigentlich tatsächlich? Eine Frage, die dringend beantwortet werden muss, sollte er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Gar nicht so einfach im Fall des 33-Jährigen.
Zwar bekäme er hohe Vorschüsse seiner Plattenfirma aufs Konto überwiesen, habe aber auch hohe Kosten durch Produktionen, Fremdkosten und Videodrehs, so die Verteidigung. Kristoffer Jonas Klauß, ein armer Künstler, der auch noch Unterhalt und Kirchensteuer zahlt? Das glaubte die Vorsitzende Richterin offenbar nicht so ganz und verstimmte Dreckmann immer wieder mit ihrer angeblichen Unwissenheit.
Um zu erfahren, was sich der Rapper am Ende tatsächlich in die eigene Tasche stecken kann, man bezog sich bei den Berechnungen auf das vergangene Jahr, wurde spontan dessen Steuerberater als Zeuge geladen, der detaillierte Einsicht in dessen Finanzen geben sollte.
Nach seinen Berechnungen käme er auf ein Brutto-Einkommen des Musikers von geschätzten 202.000 Euro im Jahr 2021. Abzüglich der Steuern mache das rund 123.000 Euro. Laut Verteidigung ein tägliches Einkommen von etwa 337 Euro. Für das laufende Jahr könne man solch eine Einschätzung (noch) nicht geben. Da fehlen die Zahlen.
Ob sich das Gericht im Falle einer Geldstrafe an der Rechnung orientieren wird oder am Ende zu einem anderen Schätzwert kommt, ist fraglich.
Das Urteil wird Anfang März erwartet.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa