Ab in den Knast! 187-Rapper Gzuz zu Haftstrafe verurteilt
Hamburg - Das Urteil ist gefallen! In einem Berufungsprozess hat das Landgericht Hamburg den 187 Strassenbande-Rapper Gzuz (33) zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt.
Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro.
Das Gericht sprach den 33-Jährigen Frontmann der Band 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft.
Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der für zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2000 Euro - insgesamt 450.000 Euro - plädiert hatte.
Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen.
Gzuz legte gegen Urteil vom September 2020 Berufung ein
Das Amtsgericht Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen.
Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.
Aktualisiert, 4. März, 15.31 Uhr
Titelfoto: Ulrich Perrey/dpa