Chaos-Prozess gegen 187-Rapper Gzuz eskaliert: "Deine Mutter soll sterben!"
Hamburg - Vor dem Hamburger Amtsgericht wurde am Dienstag der Prozess gegen den Hamburger 187-Rapper Gzuz (32) ebenso filmreif fortgesetzt, wie er begonnen hatte.
Der Skandal-Rapper erschien nicht nur zu spät, sondern auch übel gelaunt im Gerichtssaal, beschimpfte vor Prozessbeginn die anwesenden Journalisten und rief einem Fotografen zu: "Deine Mutter soll sterben!"
Auch Amtsrichter Johann Krieten blieb nicht verschont. "Sie spielen hier nach einem Drehbuch und nicht nach Recht und Gesetz", tönte Gzuz, der von TV-Anwalt Christopher Posch vertreten wird (TAG24 berichtete). Auch dieser schaffte es nicht, seinen Mandanten zu beruhigen.
Jegliche Verwarnungen des Richters ignorierte der 32-Jährige, unterbrach lautstark, stellte Gegenfragen und beleidigte auch den Staatsanwalt.
Zuvor hatte dieser angemerkt: "Ich bezweifle, dass Herr Klauß verhandlungsfähig ist." Auf die Frage, ob er denn nüchtern sei, antwortete Gzuz lediglich: "Was hat das hiermit zu tun?".
Einem Ordnungsgeld von 300 Euro folgte schließlich die letzte Konsequenz: Der Angeklagte Kristoffer Jonas Klauß, wie Gzuz mit bürgerlichem Namen heißt, wurde "wegen ungebührlichen Verhaltens" dem Gerichtssaal verwiesen.
Verlobung des Rappers wird Thema der Verhandlung
Hauptthema der Verhandlung war die Verlobung von Gzuz mit seiner langjährigen Lebensgefährtin Lisa H. (26) vor rund einem Monat.
Die 26-Jährige wurde als Zeugin geladen. Dabei stand die Frage im Raum, ob es sich um eine rechtmäßige Verlobung gehandelt habe. Nach dieser hätte die Freundin des Rappers die Aussagen vor Gericht verweigern dürfen.
Der Richter aber hatte Zweifel. "Glauben Sie, dass er es ernst meint?", fragte er die 26-Jährige, die allerdings eindrücklich bejahte.
Gzuz hatte dem Gericht zuvor kein genaues Datum seiner Verlobung nennen können oder wollen. Der Richter bezeichnete die Verlobung daraufhin als "merkwürdige Besonderheit, kurz nachdem das Gericht entschieden hat, dass Frau H. als Zeugin aussagen soll."
Der Prozess wird Mitte September fortgesetzt. Dann soll es auch um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rappers gehen.
Chaos-Prozess geht weiter
Die Liste der Anklagepunkte, die dem 187-Member vorgeworfen werden, bleibt lang: Unter anderem geht es um Verstöße gegen das Waffengesetz, Besitz von Betäubungsmitteln, versuchten Diebstahl und Körperverletzung.
Allein für den Gebrauch einer Schreckschusswaffe an Silvester 2018/2019 drohen dem einschlägig vorbestraften Rapper mehrere Jahre Haft. Das entsprechende Video dazu hatte Gzuz selbst auf seinem Instagram-Account hochgeladen (TAG24 berichtete).
Seit September 2018 besteht gegen den 32-Jährigen ein generelles Waffenbesitzverbot, das auch den Erwerb und den Umgang von Schreckschusswaffen einschließt.
Titelfoto: Daniel Reinhardt/dpa