Weihnachtsgeschäft im Netz boomt, doch bei diesen Angeboten solltet Ihr ganz vorsichtig sein!
Von Chiara Santalucia
Bonn - Im Rahmen des Weihnachtsgeschäfts rät der Zoll in NRW zu besonderer Vorsicht vor Produktfälschungen.
Ein Hinweis für ein Plagiat könnte zum Beispiel ein auffällig günstiger Preis sein, erklärte ein Sprecher der Generalzolldirektion in Bonn. Nach Absprache mit den Originalherstellern ziehe der Zoll die gefälschten Produkte dann aus dem Verkehr.
Das ist allerdings nicht nur mit einem finanziellen Verlust für den Empfänger verbunden, sondern kann sogar auch strafrechtliche Folgen haben!
Auch der Kauf sogenannter Dupes, also Produkte, die eine Marke als Eigenmarke gut nachahmen, könne in manchen Fällen heikel sein.
"Wenn es in die Richtung geht, dass bestimmte geschützte Rechte enthalten sind, kann das problematisch sein", so der Sprecher. Das könnten etwa bestimmte Designs oder Zusammensetzungen bei Lebensmitteln sein.
So kommen die Geschenke pünktlich an
Auch wenn über das ganze Jahr viele Sendungen zu bearbeiten seien, gebe es auch beim Zoll an Weihnachten "besondere Arbeitsspitzen", wie der Sprecher miteilte. Damit die Weihnachtsgeschenke pünktlich ankommen, sei es wichtig, sich zu vergewissern, dass die bestellten Produkte nicht gegen Beschränkungen und Einfuhrverbote verstoßen.
Damit ein Paket schnell abgefertigt werden kann, ist es der Behörde zufolge notwendig, dass die eigenen Daten für die digitale Verarbeitung vollständig angegeben sind. Zudem informiere der Zoll online über Produkte, die nicht oder nur mit spezieller Genehmigung eingeführt werden dürfen.
Wer ein Produkt außerhalb der EU bestelle, der könne sich auch über die Einfuhrumsatzsteuer im Netz informieren, erklärte der Sprecher.
Diese liege je nach Produkt bei sieben oder 19 Prozent - bei Tabakwaren oder Alkohol sogar noch mehr. Bei einem Warenwert von über 150 Euro müssten für ein Paket zudem noch Zollabgaben eingerechnet werden.
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa