Weihnachtsbaum transportieren: So bringst Du ihn sicher und ohne Bußgeld nach Hause
München - Weihnachten steht vor der Tür, da darf der passende Weihnachtsbaum natürlich nicht fehlen. Doch wie bringt man sein Schmuckstück nach dem Kauf sicher und ohne ein Bußgeld zu kassieren mit dem Auto oder dem Fahrrad nach Hause? Der ADAC gibt dazu hilfreiche Tipps.
Weihnachtsbaum auf dem Auto transportieren:
- Beim Transport auf dem Dachträger Decke unterlegen, damit der Lack geschützt wird.
- Das untere Ende des Stamms sollte nach vorne zeigen.
- Baum und Decke mit Spanngurten gut sichern; ein Gurt sollte den Stamm fest umschlingen. Achtung: Gummi-Expander sichern den Baum nicht, sie sind ungeeignet.
- Wichtig: Der Baum darf die Sicht des Fahrers nicht behindern.
Weihnachtsbaum im Auto transportieren:
- Rücksitze umklappen.
- Das untere Ende des Stamms sollte nach vorne zeigen.
- Den Stamm idealerweise an der Rückenlehne des Beifahrersitzes anlehnen.
- Ein Holzbrett am Rücksitz schützt die Rückenlehne und verteilt bei einer Notbremsung oder einem Unfall die Kräfte. Achtung: Spanplatten schützen nicht, sie brechen leicht!
- Zusätzlich den Baum mit Spanngurten im Auto an den Zurrpunkten festziehen. Stamm umschlingen und gegen Verrutschen nach vorne sichern.
Weihnachtsbaum mit dem Fahrrad transportieren:
- Idealerweise Lastenrad oder einen stabilen Fahrradanhänger nutzen.
- Christbaum der Länge nach transportieren; Ladung darf seitlich nur 40 Zentimeter herausragen.
- Baum sorgfältig mit Spanngurten sichern.
Weihnachtsbaum mit dem Auto transportieren: 60 Euro Bußgeld und Punkt in Flensburg drohen
Der Automobilclub warnt: Wer die Ladung nicht richtig sichert, läuft Gefahr, einen schweren Unfall zu verursachen. Bei einem Zusammenstoß kann ein Weihnachtsbaum, der beispielsweise nur mit Expandern gesichert wurde, zu einem Geschoss werden.
Zudem droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Wenn der Baum über einen Meter über das Heck des Wagens hinausragt, muss er zudem mit einer roten Fahne und bei Dunkelheit mit einer roten Lampe markiert werden. Sonst werden 25 Euro Bußgeld fällig.
Titelfoto: ADAC e.V.