Ungewollte Weihnachts-Überraschung: Beamte "geschockt", was sie in Paketen finden

Von Birgit Reichert

Koblenz/Saarbrücken/Kaiserslautern - Hühnerfüße aus Japan, lebende Vogelspinnen oder ein "Voodoo-Gerät": Es gibt etliche Dinge, die Zöllner in der vorweihnachtlichen Paketpost aus dem Verkehr ziehen.

In so manchem per Post versendeten Weihnachtsgeschenk steckt durchaus auch mal eine "böse" Überraschung.
In so manchem per Post versendeten Weihnachtsgeschenk steckt durchaus auch mal eine "böse" Überraschung.  © Christian Charisius/dpa

Die Hühnerfüße aus Fernost seien im Zollamt Kaiserslautern in einer Sendung entdeckt worden, sagte die Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken. "Die Einfuhr ist nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht erlaubt."

Auch lebende Tiere wie Schildkröten und Vogelspinnen hätten in Weihnachtspaketen nichts verloren. Diese Fracht komme vor allem bei einer Abfertigungsstelle des Zolls in Speyer an.

"Das ist immer für die Kolleginnen und Kollegen ein Schock, wenn man in ein Paket reingreift und da kommt etwas Achtbeiniges raus", sagte sie. Die Tiere würden zur Unterbringung weitergegeben.

Weihnachtsgeschäft im Netz boomt, doch bei diesen Angeboten solltet Ihr ganz vorsichtig sein!
Weihnachten Weihnachtsgeschäft im Netz boomt, doch bei diesen Angeboten solltet Ihr ganz vorsichtig sein!

Häufig seien in Paketen auch Dinge, die den Sicherheitsstandards nicht entsprechen würden. Das Zollamt in Kaiserslautern entdeckte in einem Fall ein "Voodoo-Gerät", das mit Rotlicht und Reizstrom "eine heilende Wirkung" erzielen sollte. Es wurde beschlagnahmt.

Auch vermeintlich günstige Markenprodukte könnten sich "schnell als Fehlinvestition entpuppen", sagte eine Sprecherin. Die Waren würden sichergestellt und vernichtet, das Geld sei in der Regel weg.

Bestellungen von "besonderen" Weihnachtsgeschenken im Internet können teuer werden

In deutschen Paketzentren ist in der Vorweihnachtszeit ganz besonders viel los. (Symbolfoto)
In deutschen Paketzentren ist in der Vorweihnachtszeit ganz besonders viel los. (Symbolfoto)  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Außerdem erwarteten den Paketempfänger möglicherweise Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen. Von einem kuriosen Fälschungsfall kann Molitor berichten: "Einen Fußball-Weltpokal haben wir mal gehabt."

Der Zoll weist darauf hin, dass vorweihnachtliches Online-Shopping Käufer teuer zu stehen kommen kann. Denn wenn das neueste Smartphone oder die ersehnten Schuhe außerhalb der Europäischen Union bei Händlern im Internet bestellt werden, werden möglicherweise bei der Einfuhr Extra-Zölle und Umsatzsteuer fällig, warnt der Zoll.

Bei Paketen aus einem Drittland kommen bei einem Warenwert bis 150 Euro schon mal 19 Prozent Umsatzsteuer obendrauf, erklärt die Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.

Tipps für die Weihnachts-Bäckerei: Darauf sollte dringend geachtet werden
Weihnachten Tipps für die Weihnachts-Bäckerei: Darauf sollte dringend geachtet werden

Nur Geschenksendungen von privat an privat bis zu einem Wert von 45 Euro seien zoll- und umsatzsteuerfrei. Es komme auch immer wieder vor, dass hochpreisiger Schmuck mit einem viel zu geringen Warenwert angegeben werde, sagte die Sprecherin.

Wie jüngst folgender Fall: Wertvolle Armreifen mit einem Originalpreis von 52.000 Euro seien mit 15 Euro angemeldet worden. Das fiel auf: Es kamen dann 10.000 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer dazu - plus ein Strafverfahren.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Weihnachten: