Vogelgrippe im Südwesten: So viele Fälle gab es dieses Jahr!
Stuttgart - 173 bestätigte Nachweise der Geflügelpest hat es seit Jahresbeginn in Baden-Württemberg gegeben.
Um das Verbreitungsrisiko zu verringern wurden nun Untersuchungs-, Melde und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel um zwei Jahre verlängert.
Das teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag mit.
Zunächst waren die Dokumentationspflichten bis zum 1. Mai befristet.
Gerade vom mobilen Geflügelhandel gehe jedoch weiterhin ein hohes Risiko aus, hieß es.
Die Maßnahmen hätten sich bewährt und würden deshalb verlängert.
Titelfoto: Felix Kästle/dpa