Seuche breitet sich im Südwesten aus: Hunderte Tiere müssen sterben!
Von Marco Krefting
Forst - Wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe im Landkreis Karlsruhe müssen nach Angaben des Landratsamts im baden-württembergischen Forst 140 Tiere getötet werden.
Der Verdacht, dass zwei verstorbene Hühner aus einem Vogelpark mit der hochansteckenden Tierseuche infiziert sind, habe sich bestätigt. Die Behörde will eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für Geflügelhalter veröffentlichen.
Diese soll ab Samstag in Forst und im benachbarten Hambrücken gelten, wo schon nahezu der gesamte Vogelbestand - rund 200 Tiere - aus einem Walderholungspark wegen der auch Geflügelpest genannten Krankheit getötet worden war.
Geflügelhalter müssten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dann unverzüglich in den Stall bringen, hieß es. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte würden verboten.
Am Mittwoch hatte der Ortenaukreis ebenfalls eine nachgewiesene Infektion mit dem Virus vom Typ H5N1 bei einem toten Storch vermeldet.
Sicherheitsmaßnahmen werden empfohlen
"Für alle Vogelhalter, insbesondere im Bereich der Rheinschiene, wird die Einhaltung und Umsetzung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände dringend empfohlen", erklärte der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe, Joachim Thierer.
Zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zähle, Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu vermeiden sowie Futterplätze und Tränken vor Wildvögeln zu schützen. In Forst ist den Angaben nach wegen der räumlichen Nähe ein weiterer Tierpark involviert.
"Da in beiden Parks eine größere Anzahl an besonders seltenen und schützenswerten Vogelarten gehalten werden, ist hier ein differenziertes Vorgehen zwischen Keulung, Separierung und nochmaliger Untersuchung notwendig", teilte das Landratsamt mit. Beide Parks seien gesperrt.
Titelfoto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa