Von Nico Pointner
Stuttgart - Wegen eines Ausbruchs der Vogelgrippe im Landkreis Schwäbisch Hall sind 50.000 Puten getötet worden.
In einem größeren Putenmastbetrieb sei die Geflügelpest ausgebrochen, teilte das Agrarministerium mit. Nachdem immer mehr Tiere erkrankt und verendet seien, seien die Puten des betroffenen Bestandes tierschutzgerecht getötet worden, wie das Landratsamt am Abend bestätigte. So soll eine Ausbreitung auf weitere Bestände verhindert werden.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, man sei sich nicht bewusst, wann es zuletzt einen Ausbruch dieser Größenordnung gab. Der Fall im Kreis Schwäbisch Hall sei eine "große, große Ausnahme". Es handelt sich den Angaben des Ministeriums zufolge um das Virus vom Typ H5N1.
Der Befund sei durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems an der Ostsee.
Immer wieder kommt es auch zu Erkrankungen von Menschen, zuletzt vor allem in den USA, wo sich Mitarbeiter etwa von Geflügelbetrieben infizierten. Eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung gab es bisher jedoch nicht.
Auch gab es nach Angaben des Robert Koch-Instituts in der EU bisher keinen nachgewiesenen Fall eines mit H5N1 infizierten Menschen.
Drei-Kilometer-Schutzzone
Das zuständige Veterinäramt Schwäbisch Hall ermittelt nun, wie es zum Ausbruch der Seuche kommen konnte. Die Puten in dem Betrieb wurden demnach in reiner Stallhaltung gehalten.
Um den Betrieb hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometern Radius festgelegt. In der Schutzzone sollen in den nächsten Tagen alle Geflügelbestände untersucht werden, in der Überwachungszone soll es Stichproben geben.
In diesen Zonen gilt zudem fortan eine Stallpflicht für Geflügel, es bestehen unter anderem strenge Dokumentations- und Meldepflichten und ein Beförderungsverbot für Eier und Geflügelfleisch.
Geflügelausstellungen und -märkte sind innerhalb des gesamten Landkreises bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahmen müssen laut Landratsamt für mindestens 30 Tage eingehalten werden.