Röntgenbilder decken auf: Diese Hersteller verkaufen bis zu 95 Prozent Luft

Hamburg - Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt die Bevölkerung vor sogenannten Luftpackungen. Diese seien nicht nur belastend für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt.

Bis zu 95 % Luft befindet sich in den Produktverpackungen.
Bis zu 95 % Luft befindet sich in den Produktverpackungen.  © Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH - SLV Fellbach

Gemeint sind jene Produktverpackungen, in denen Luft teilweise mehr Platz einnimmt, als das feilgebotene Produkt selbst. Gesetzliche Reglungen gebe es kaum, um die Ressourcenverschwendung konsequent einzudämmen.

Dass dieser Vorwurf mehr als nur eine Vermutung ist, zeigen von der "GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH - Niederlassung SLV Fellbach" angefertigte Röntgenbilder.

Insgesamt seien 15 Produkte - beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählt - durchleuchtet worden.

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Das Ergebnis: "Der geschätzte Luftanteil der ausgewählten Packungen liegt zwischen 50 und 95 Prozent."

Trauriger Spitzenreiter der Stichproben sei eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von "KAL", die nur rund fünf Prozent der Packung ausfüllen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

"Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von 'Baetter Baking', ein Mandelgebäck von 'Ricciarelli', eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von 'Lizza' und die 'Knorr Schinken-Hörnli' besonders schlecht ab."

Vier der untersuchten Produkte tragen demnach ein Bio-Siegel und "verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen", prangern die Hamburger an.

Verbraucher würden mit Luftpackungen "von den Herstellern hinters Licht geführt", heißt es weiter. "Viele Unternehmen nutzen fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen aus, um Kasse zu machen."

Verbraucherzentrale sind oft die Hände gebunden

Die Verbraucherzentrale Hamburg könne nur dann rechtlich gegen Luftpackungen vorgehen, "wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliegt." Wollten sie "überdimensionale Verpackungen" an sich ahnden, so seien ihnen die Hände gebunden.

Darum die Empfehlung, bis die Gesetze verschärft würden: Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen "dreiste Luftpackungen" im Regal stehenzulassen und sich bei den Herstellern zu beschweren.

Titelfoto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH - SLV Fellbach

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