Kassenbon-Schwindel? Offenbar dreiste Preis-Schummelei in Supermärkten
Ratgeber - In vielen Supermärkten werden die Kunden gefragt, ob sie den Kassenbon brauchen. Oft wird das verneint. Ein Fehler, der ins Geld gehen kann - das eigene!
Ist Euch schon mal aufgefallen, dass ein Produkt an der Kasse plötzlich teurer war, als am Regal ausgeschildert?
Genau das sollen Kunden vor allem in Supermärkten in Berlin bemerkt haben. Laut einem Bericht vom Business Insider häufen sich derzeit Beschwerden bei der Verbraucherzentrale, weil Preise für einige Lebensmittel auf Kassenbons höher waren, als am Supermarktregal angegeben.
Die Verbraucherschützer warnen deshalb und empfehlen, jede Quittung mitzunehmen und aufmerksam zu prüfen. Denn während man damit beschäftigt ist, die Ware vom Band wieder in den Wagen oder Korb zu legen, kommt wohl kaum jemand dazu, gleichzeitig noch auf die Preise zu achten und ob sie sich die vom Regal möglicherweise von denen an der Kasse unterscheiden.
Was viele Kunden nicht wissen: Erst beim Kauf an der Kasse schließen sie rechtlich den Kaufvertrag mit dem Händler ab. Das heißt: Steht am Regal ein anderer Preis, darf der Supermarkt an der Kasse trotzdem mehr beziehungsweise weniger für einen Artikel verlangen.
"Es mag viele überraschen, aber: Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt. Auch wenn am Regal noch ein anderer Preis stand, darf der Supermarkt an der Kasse dennoch mehr verlangen", heißt es von der Verbraucherzentrale.
Aber: Hat die Ware vorsätzlich einen falschen Preis, verstößt das laut der Verbraucherzentrale gegen gesetzliche Vorgaben und wäre eine Ordnungswidrigkeit. Zudem sind Händler generell dazu verpflichtet, Preise korrekt anzugeben. Kontrolliert wird das vom jeweiligen Ordnungsamt.
Fällt Euch auf, dass ein teurerer Preis kassiert wurde, müsst Ihr das auf keinen Fall hinnehmen!
Kassenbon direkt im Laden prüfen!
"Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet" Euch den "Artikel zum günstigen Preis zu geben", aber Ihr habt "das Recht, den Kauf rückgängig zu machen", sagt Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Wichtig: Bemerkt Ihr den falschen Preis nicht schon beim Einpacken an der Kasse, prüft den Kassenbon unbedingt noch direkt im Markt. Denn im Nachhinein wird es schwierig, den Preisunterschied nachzuweisen.
Stellt Ihr eine Preisdifferenz fest, sagt dem Personal Bescheid und sprecht die Unstimmigkeiten direkt an. Im besten Fall ist der Händler kulant und gewährt den günstigeren Preis, der am Regal ausgewiesen wurde. Allerdings besteht laut Gesetz kein Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung, sobald die Ware bezahlt ist.
Nun steht die Frage im Raum, ob die unterschiedliche Angabe von Preisen System hat. Hierzu äußerte der Handelsverband Deutschland (HDE), dass ein flächendeckendes Problem mit Preisauszeichnungen im Einzelhandel nicht bekannt sei.
Dass es versehentlich zu vereinzelt falschen Preisauszeichnungen kommen könne, werde jedoch nicht ausgeschlossen. Dabei handele es sich "jedoch um Einzelfälle", erklärte eine Sprecherin der HDE.
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