Fasten, Zeitumstellung und steigende Krankenkassenbeiträge: Das bringt der März

Berlin - Der Frühling beginnt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.

Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.

Rentner müssen ab März mehr für ihre Krankenversicherung abdrücken. (Symbolbild)
Rentner müssen ab März mehr für ihre Krankenversicherung abdrücken. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Neuer Bundestag kommt zusammen

Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammentreten.

Denn nach der Wahl am 23. Februar muss der neue Bundestag nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätesten am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In der Sitzung wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten und den Stellvertreter.

Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammenkommen.
Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammenkommen.  © Michael Kappeler/dpa

Beginn der Fastenzeit

Die Fastenzeit beginnt wieder, und zwar am christlichen Aschermittwoch, dem 5. März.

Gründe zu verzichten gibt es viele – neben religiösen Motiven nennen viele die Gesundheit. Sie lassen dann etwa Alkohol, Fleisch oder Süßigkeiten weg. Die Fastenzeit endet an Ostern, in diesem Jahr am 20. April.

Einen Monat ohne Alkohol: In der Fastenzeit wird der Verzicht geschätzt. (Symbolbild)
Einen Monat ohne Alkohol: In der Fastenzeit wird der Verzicht geschätzt. (Symbolbild)  © Robert Michael/dpa

Umstellung auf die Sommerzeit

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März.

Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Eine Stunde weniger Schlaf: In der Nacht auf den 30. März wird die Uhr umgestellt. (Symbolbild)
Eine Stunde weniger Schlaf: In der Nacht auf den 30. März wird die Uhr umgestellt. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland

Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein.

So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren. Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) werden alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn.

Ab dem 8. März gehts per ICE von München nach Rostock. (Symbolbild)
Ab dem 8. März gehts per ICE von München nach Rostock. (Symbolbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien

Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs.

Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom. Dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.

Die Fluggesellschaft "Easyjet" bietet mehr Direktflüge nach Italien an. (Symbolbild)
Die Fluggesellschaft "Easyjet" bietet mehr Direktflüge nach Italien an. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Fäll- und Schnittverbot

Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot.

Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.

Von März bis Ende September ist es verboten die Hecke zu schneiden.
Von März bis Ende September ist es verboten die Hecke zu schneiden.  © Christin Klose/dpa-tmn

Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Die neue Kennzeichenfarbe für Mofas ist grün. (Symbolbild)
Die neue Kennzeichenfarbe für Mofas ist grün. (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Ab März müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen.

Wie der ADAC informiert, ist das blaue Kennzeichen ab dem 1. März ungültig, gebraucht wird ein grünes. Die Farbe wechselt jedes Jahr. Ein falsches Schild bedeutet für die Fahrerin oder den Fahrer: Kommt es zu einem Unfall, müssen sie den gesamten Schaden tragen und machen sich zudem strafbar.

Die Kennzeichen gibt es dem ADAC zufolge online beim Versicherer ab etwa 45 Euro.

Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Gollnow/dpa, Jens Kalaene/dpa, Soeren Stache/dpa

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