Zugunglück mit fünf Toten: Diese Fragen sind noch immer offen
Von Sabine Dobel
Garmisch-Partenkirchen - Entgleiste Waggons, zersplitterte Scheiben, Trümmer: Die Bilder des Zugunglücks bei Garmisch-Partenkirchen haben sich eingeprägt. Gegen 12.15 Uhr am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, entgleiste dort ein Regionalzug.
Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden teils schwer verletzt. Bis heute sind viele Fragen offen, es gibt keinen Abschlussbericht über die Ursache. Bald aber könnte es in einem Strafprozess um mögliche Verantwortlichkeiten gehen.
Bereits vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Zwar gibt es noch immer keinen offiziellen Termin für einen möglichen Prozess und die Beschuldigten sind nicht in Haft. Mehrere Termine im Mai sind aber dem Vernehmen nach reserviert. Für den Fall, dass die Kammer die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.
"Das Verfahren ist sehr komplex, es geht nicht zuletzt um eine Reihe von sehr technischen Fragestellungen", sagte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. "Auch die Zuordnung einer möglichen Verantwortlichkeit zu den drei Angeschuldigten ist keine einfach zu beantwortende Frage."
Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Wer trägt die Verantwortung?
Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt.
Nach dem zweiten Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) waren von außen teils nicht erkennbare Materialschwächen an den Bahnschwellen eine wesentliche Ursache für das Unglück.
Die Untersuchungen zeigten chemische Reaktionen auf, die sich nach dem Herstellungsprozess von Betonbauteilen entwickelten und zu Schädigungen führten.
Dem Bericht zufolge hatte die Bahn bereits 2018 Vorschriften erlassen, wie materialbedingte Fehler an den Schwellen, die es seit jeher gab, erkannt werden können - und zwar durch Augenschein. Was allerdings damals offensichtlich nicht klar war: Schäden und Risse sind von außen teils nicht zu sehen.
Doch wer verantwortlich dafür sein könnte, dass dies nicht erkannt wurde, blieb bei der BEU offen.
Die Bahn hatte als Konsequenz aus dem Unglück eine Überprüfung der Schwellen bundesweit gestartet und Hunderttausende Schwellen ausgetauscht.
Untersuchungen laut Bundesstelle BEU nicht abgeschlossen
Welche konkreten Versäumnisse die Staatsanwaltschaft wem vorwirft, ist bisher nicht bekannt. Im Raum stand der offiziell unbestätigte Vorwurf, bei der Bahn sei eine Warnung bezüglich der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben oder entsprechend beachtet worden.
Spekuliert wurde ferner von verschiedener Seite auch, ob es einen Zusammenhang mit der Verlegung eines Wildbaches vor rund 20 Jahren gegeben haben könnte. Das Wasser könnte zur Instabilität des sehr hohen Bahndamms beigetragen haben.
Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen Gutachter mit der Erkundung der geologischen Verhältnisse im Unfallbereich beauftragt. Untersuchungen hätten aber ergeben, dass der Bahndamm sicher sei.
Bei der BEU hieß es allgemein, die Untersuchungen zu dem Unglück seien noch nicht abgeschlossen. Wann ein Abschlussbericht vorgelegt werden könnte, blieb offen.
Auch wenn die Bahn Konsequenzen aus dem Unglück gezogen und in die Überprüfung und Erneuerung des Schienennetzes investiert hat - die Kritik an früheren Versäumnissen bleibt. Experten zufolge hätten systematische Sanierungen viel früher beginnen müssen.
Titelfoto: Angelika Warmuth/dpa