BUND verlangt vom Senat mehr Anstrengung für saubere Luft
Berlin - Die Umweltschützer vom BUND werfen dem schwarz-roten Senat vor, das Thema Luftreinhaltung nicht ernst genug zu nehmen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin hat den Senat aufgefordert, sich ambitionierte Ziel bei der Luftreinhaltung zu setzen.
Dazu gehöre, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auf zahlreichen Hauptstraßen nicht wie von der Verkehrsverwaltung angekündigt aufzuheben, teilte der BUND-Landesverband am Montag mit. Um die Berliner Luftqualität zu verbessern, sei es im Gegenteil notwendig, Tempo 30 auf weiteren Hauptstraßen anzuordnen.
Den Entwurf für die jüngste Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans findet der BUND wenig überzeugend und fordert den Senat auf, ihn nicht weiterzuverfolgen. Angesichts der geplanten Verschärfung der Grenzwerte für die Luftqualität auf EU-Ebene wäre es absurd, erfolgreiche Maßnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen worden sind, aufzuheben, um sie bald wieder einführen zu müssen, argumentieren die Umweltschützer.
Die neuen Grenzwerte, die bis 2030 in Europa eingehalten werden sollen, seien deutlich strenger als die bisherigen. Demnach darf beispielsweise die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel nur noch bei maximal 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen.
Derzeit ist der Grenzwert doppelt so hoch. Nur 2 von 16 Messstellen an Berliner Hauptverkehrsstraßen hielten diesen neuen Wert im Jahr 2023 ein, so der BUND.
Umweltschützer fordern Senat zum Umsteuern auf
"Der Senat versucht offenbar, die Augen fest zu verschließen vor den Maßnahmen, die nötig sind, um Gesundheitsgefährdungen für die Berlinerinnen und Berliner und Auswirkungen auf die Umwelt effektiv zu reduzieren", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Tilmann Heuser.
"Hier muss umgesteuert werden." Der BUND Berlin lehnt den vorgelegten Senatsentwurf daher grundsätzlich ab. "Nach unserer Einschätzung ist der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung der Berliner Luftreinhalteplanung zumindest in Teilen rechtswidrig", so Heuser.
"Denn nur die Einhaltung bestehender Grenzwerte sicherzustellen, steht offensichtlich im Widerspruch zur Rechtsgrundlage für die Luftreinhalteplanung."
Titelfoto: Paul Zinken/dpa