Wenn der Krieg ausbricht: Bundesregierung setzt auch auf Trans-Frauen!
Deutschland - Im Ernstfall kommt es auf jede/n an! Im Rahmen des neuen Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung muss nun auch die Frage geklärt werden, wer für die Bundeswehr im Kriegsfall infrage kommt - und wer nicht.
Wie die "Zeit" berichtet, sorgt das geplante Selbstbestimmungsgesetz für Aufregung. In Bezug auf die Bundeswehr galt bislang die Prämisse, dass alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, die Bundesrepublik im Kriegsfall verteidigen müssten.
Doch was passiert mit jenen, die gestern noch als Mann gemeldet waren und heute als Frau? Bei Personen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, würden laut dem Entwurf des neuen Selbstbestimmungsgesetzes folgende Regeln greifen.
Transfrauen gelten in diesem Fall als Frauen. Dennoch wären Transmenschen im Fall der Fälle nicht vor der Einberufung gefeit, insofern die Geschlechtsänderung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt würde.
Im Klartext bedeutet dies, dass auch Transmenschen Deutschland mit der Waffe in der Hand verteidigen müssten!
Neuer Gesetzesentwurf sorgt auch für Verwirrung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt geändert werden können.
Dieses Gesetz mache ein ärztliches Attest oder eine psychiatrische Begutachtung überflüssig.
Zur besseren Einordnung: Der Entwurf beschäftigt sich mit Begrifflichkeiten, die für nicht Betroffene unter Umständen schwer verständlich sind. Hierzu zählen neben Transpersonen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, auch nicht-binäre Menschen, welche sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.
Auch der Begriff "Inter" fällt in dem Gesetzesentwurf. Dabei handelt es sich um Personen, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen.
In Stein gemeißelt ist das potenzielle Geschlecht von nun an nicht mehr. Die Änderung werde drei Monate nach der Erklärung wirksam und könne frühestens nach einem Jahr erneut geändert werden.
Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa