Transfrau von Fitnessstudio abgelehnt! Folgt ein Prozess?

Erlangen - Das dürfte ein spannender Gerichtsprozess werden – wenn es zu einem kommt: Weil eine Transfrau von einem fränkischen Frauen-Fitnessstudio abgelehnt wurde, könnte es zu einem juristischen Nachspiel kommen.

Weil ein Fitnessstudio in Erlangen eine Transfrau abgelehnt hat, könnte das Ganze juristische Folgen haben. (Symbolbild)
Weil ein Fitnessstudio in Erlangen eine Transfrau abgelehnt hat, könnte das Ganze juristische Folgen haben. (Symbolbild)  © 123RF/mariakraynova

Die bereits als Frau anerkannte Person hatte bislang noch keine geschlechtsangleichende Operation durchführen lassen.

Nach bisherigen Meldungen war die Chefin des Sportstudios nicht anwesend, als die Frau dort ein Probetraining vereinbarte. Bereits da schlug die Interessentin vor, die Dusche nur mit Badehose zu nutzen.

Als die Leiterin später von der Situation erfuhr, habe man Kontakt der Transfrau aufgenommen und eine Absage erteilt. Als Kompromiss schlug die Sportwillige schließlich vor, weder Umkleide noch Dusche nutzen zu wollen. Hauptsache, sie könne die Geräte benutzen.

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Doch die Studio-Chefin konnte auch diesem – durchaus wohlwollenden Gedanken – nichts abgewinnen: "Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren." Es würde dadurch der Eindruck entstehen, "als würde ich da einen Mann trainieren lassen", sagte sie der Plattform "Nius".

Sie betonte, "Verständnis für die Situation der Dame" zu haben. Zeigte jedoch klar auf, auch eine Verantwortung für die bisherigen Mitglieder zu haben. Eine für alle Seiten sicherlich unangenehme Situation.

Diskriminierung versus Vertragsfreiheit und Hausrecht

Sollte die abgewiesene Frau vor Gericht ziehen, könnte es zu einem weitreichenden Urteil kommen.
Sollte die abgewiesene Frau vor Gericht ziehen, könnte es zu einem weitreichenden Urteil kommen.  © Lino Mirgeler/dpa

Die Transfrau hatte sich zwischenzeitig an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman (44), in Berlin gewandt. Diese nimmt schriftlich Kontakt zu dem Studio auf.

"In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung (...) von Ihrer Seite bestehen", heißt es in dem Brief. Die abgewiesene Kundin würde bereits zivilrechtliche Schritte erwägen.

Die Behörde schlug eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung vor. Das Studio lehnte ab. Bindend ist der Vorschlag der Antidiskriminierungsstelle (ADS) nicht, sie darf keine Bußgelder verhängen.

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Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts sei erlaubt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe. Doch liegt dieser hier juristisch auch vor? Und was bedeutet das künftig für Vertragsfreiheit und Hausrecht? Andererseits: Wo darf die Person dann hin, wenn auch sie nicht unter Männern trainieren möchte?

Sollte die abgewiesene Frau tatsächlich den Weg zum Gericht antreten, könnte ein weitreichendes und richtungsweisendes Urteil fallen. Und damit aber auch eine Rechtssicherheit für alle Seiten entstehen.

Titelfoto: 123RF/mariakraynova

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