Wenn Merkels Notbremse kommt: Zoo bereitet Klage am Bundes-Verfassungsgericht vor!
Osnabrück - Sollte die von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) formulierte Corona-Notbremse, über die wohl noch bis Mittwoch im Bundestag abgestimmt wird, beschlossen werden und die Schließung von Zoos und Tiergärten bedeuten, will der Zoo Osnabrück dagegen klagen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Tierpark gegenüber Gesetzgebern vor Gericht ziehen würde.
"Zoo zu, Zoo auf, Zoo zu, Zoo auf", beginnt eine Mitteilung des Osnabrücker Zoos, "so lassen sich die letzten Wochen im Zoo Osnabrück zusammenfassen." Nun drohe mit Merkels Notbremse erneut die Schließung der Einrichtung.
"Sollte es so kommen, behalten wir uns vor, zu klagen", kündigt Zoo-Geschäftsführer Andreas Busemann an. In dem 85 Jahre alten Zoo sei man an der frischen Luft, trage Mund-Nase-Maske und es gäbe eine Besucherobergrenze. Deshalb erschließe "uns und wohl auch den meisten unseren Besuchern" sich nicht, "warum wir wieder schließen müssten".
Aus diesem Grund würde der Chef des Tierparks eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht einreichen. Ein ähnlicher Prozess ging bereits zugunsten der Einrichtung aus.
Mitte März wurde im Eilverfahren des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg entschieden, dass der Zoo nicht bei hoher Inzidenz schließen müsse. Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus bei Aufenthalten im Freien sei "vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden", hieß es.
Schon einen Tag später durfte der Zoo mit seinem umfangreichen Hygienekonzept, das unter anderem auch die Schließung der Tierhäuser für Besucher beinhaltet, wieder öffnen.
"Nicht per se gegen das Gesetz": Zoo auf Eintrittsgelder angewiesen
Dem Zoopräsident Dr. E.h. Fritz Brickwedde ist jedoch trotz des Vorhabens wichtig, zu betonen: "Wir sind nicht per se gegen das Gesetz und sehen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen. Uns geht es vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, die bei einer Schließung der Outdooreinrichtung Zoo einfach nicht gegeben ist."
Gerade jetzt sei ein Zoo ein sehr wichtiger Ort für Familien, um Erholung und positive Erlebnisse zu schaffen, sagt Brickwedde in der Mitteilung.
Und nicht nur das: Auch ist die Öffnung für das Unternehmen wichtig, da der Zoo Osnabrück privat geführt werde und auf die Eintrittsgelder angewiesen sei. Seit Ausbruch der Pandemie vor einem Jahr war der Tiergarten insgesamt sechs Monate geschlossen, monieren die Betreiber.
Busemann erklärt dazu, dass für Einrichtungen, die durch die Kommune betrieben werden, "die Situation noch erträglich sein möge". "Aber für Tierparks und Zoos, die auch ohne Corona keine oder nur geringe Unterstützung von den Kommunen erhalten, ist die Situation sehr schwierig", so der Zoo-Chef.
Osnabrücker Zoo stellt sich gegen Verband
Mit seiner Klage-Entscheidung widersetzt sich der Osnabrücker Tierpark dem Vorgehen des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ).
Dieser hatte in den vergangenen Tagen einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder geschrieben, dass Zoos die angekündigte Schließung mitgehen, aber finanzielle Unterstützung für die Einrichtung erwarten würden.
Die Enttäuschung über die Verbands-Entscheidung sei groß. Man erwarte, dass sich für alle Mitglieder eingesetzt werde. "Zoos und Tierparks haben schlüssige Hygienekonzepte erarbeitet und sind eine wichtige Alternative für Familien in dieser Zeit. Dies hat der Verband vor kurzem selbst noch betont", resümiert Busemann.
Im vergangenen Jahr zog der Osnabrücker Zoo trotz Pandemie eine knappe Million Besucher an. Seit 20. März ist er wieder geöffnet.
Titelfoto: dpa/Friso Gentsch