Grunz! Dürfen Wildschweine im Garten gehalten werden?
Gießen - Wildschweine dürfen nicht im heimischen Vorgarten gehalten werden.
Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden und am Mittwoch mitgeteilt.
Im konkreten Fall wurden zwei männliche Wildschweine in einem Hausgarten in Gießen gehalten. Kontrollen des Veterinäramtes hatten laut Verwaltungsgericht ergeben, dass die Unterbringung der beiden Schweine – ein ausgewachsener und schon einige Jahre dort gehaltener Keiler und ein im November 2018 geborenes Tier – nicht den Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung entsprechen.
Daher dürfe das Veterinäramt die beiden Tiere sofort den Haltern wegnehmen und anderweitig unterbringen.
Da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, können die Halter innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Wildschweine in den Wäldern von Hessen
Frei lebende Wildschwein kommen in den Wäldern von Hessen vor. Die Website verbraucherfenster.hessen.de der hessischen Landesregierung gibt daher Tips, wie Spaziergänger und Wanderer sich verhalten sollen, wenn sie einem sogenannten Schwarzkittel begegnen.
Die massigen Tiere gelten "als das letzte wehrhafte Tier in deutschen Wäldern und in Extremsituationen kann dieses aggressiv und somit auch gefährlich werden", heißt es wörtlich auf der Website.
Titelfoto: dpa/Fredrik von Erichsen