Erschreckend verwahrlost: Einsames Pferd kann vor Schmerzen kaum noch gehen

München - Ausgerechnet Freitag, der dreizehnte..., entpuppte sich als Glückstag für das Pferd Jacky, als es in München von seinem grausamen Schicksal befreit wurde.

Jacky (14) stand völlig verwahrlost in einem schmutzigen Stall.
Jacky (14) stand völlig verwahrlost in einem schmutzigen Stall.  © Tierschutzverein München

Wie der Tierschutz bekannt gab, wurden die Retter in der vorigen Woche (13.11.) vom Veterinäramt zu einer Beschlagnahmung in den südlichen Münchner Landkreis gebeten.

Ein Landtierarzt hatte bei der Routinekontrolle eines Schafhalters in Aying ein völlig vernachlässigtes Pferd gefunden.

Bei der Suche nach fehlenden Schafen im Stall wurde unerwartet der 14-jährige Wallach entdeckt.

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Mit Schmutz und Fäkalien verklebt, hatte das Tier offenbar seit eineinhalb Jahren allein sein trauriges Dasein fristeten müssen.

Seine Hufe waren bereits so lang, dass sie sich nach oben rollten. Jeder Schritt wurde für das Tier zur Qual, jahrelanger Bewegungsmangel hatte außerdem zu Muskelschwund geführt. Acht Jahre lang hatte kein Tierarzt das Pferd untersucht.

Die Münchner Tierschutzinspektoren konnten den verängstigten Wallach mit gutem Zuspruch und Beruhigung sicher verladen und zunächst in eine Pferdeklinik bringen. Hier konnte "Jacky", wie das Tier getauft wurde, medizinisch versorgt und gewaschen werden. Ein Hufschmied brachte die geschundenen Tierfüße wieder auf Vordermann.

Nach vier Tagen in der Klinik wurde Jacky am vergangenen Dienstag auf einen Reiterhof in Vaterstetten gebracht.

Hier wird das Pferd aufgepäppelt und darf endlich in einer Herde die Gesellschaft von Artgenossen genießen.

Tierschutzgesetz: Pferde brauchen unbedingt Kontakt zu Artgenossen

Jackys Hufe bei der Beschlagnahmung (links) und nach der Pediküre (rechts).
Jackys Hufe bei der Beschlagnahmung (links) und nach der Pediküre (rechts).  © Bildmontage: Tierschutzverein München

Als Herdentiere brauchen Pferde unbedingt Sozialkontakt zu Artgenossen.

Ihre natürlichen Bedürfnisse werden am besten in einem sogenannten "Offenstall" erfüllt, wenn die Tiere in der Gruppe interagieren können. Rechtlich vorgeschrieben ist diese Haltung jedoch nicht.

Im Tierschutzgesetz festgesetzt ist allerdings, dass Pferde zumindest Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen ermöglicht werden muss. Nur junge Pferde müssen zwingend in einer Gruppe gehalten werden.

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Rechtlich wird beim "Pferd" nicht zwischen verschiedenen Gattungen unterschieden. Es wäre also zulässig, ein Pferd zusammen mit einem Pony, einem Esel oder einem Maultier als Partner zu halten.

Verhaltensforscher halten das jedoch für problematisch, da verschiedene Gattungen unterschiedliche Sozial- und Fressverhalten zeigen. Andere Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen sind auf keinen Fall artgerechte Sozialkontakte für ein Pferd.

Rechtlich festgelegt ist außerdem, dass Pferde täglich bewegt werden müssen. Das kann bedeuten, dass das Tier Freilauf hat und/oder anderweitig "genutzt", also geritten, geführt oder in einer Führmaschine läuft.

Titelfoto: ildmontage: Tierschutzverein München

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