Justiz-Drama um Kater Siggi: Nachbarin wegen "Unterschlagung" vor Gericht
Schwarzenberg – Weil ein Freigänger-Kater sich lieber bei Nachbarn als bei seiner Besitzerin aufhielt, erstattete diese Anzeige bei der Polizei.
Die rückte mit einem Tierfänger-Bus, drei Mannschaftswagen und neun bewaffneten Beamten an, konnte das Tier aber nicht einfangen (TAG24 berichtete). Jetzt kam die Posse um Kater Siggi vor Gericht.
Als Freigänger stromerte der rote Maine-Coon-Kater immer wieder über die Dorfstraße und durch benachbarte Gärten. Bei einem Pflegedienst gefiel es ihm besonders gut.
Chefin Astrid Bär: „Wenn eine Schwester frühmorgens ins Büro wollte, stand er bereits vor der Haustür und wollte mit rein.“ Man ließ das eigensinnige Tier gewähren.
Sicher bekam Kater Siggi, wie man ihn bald nannte, hin und wieder ein Leckerli. Und im Wohnzimmer von Astrid Bärs Vater, das Siggi über den Balkon erreichen konnte, erhielt er gelegentlich Streicheleinheiten. Doch der Kater wurde auch immer wieder vor die Tür gesetzt.
Bis eines Abends zwei Polizisten vor der Tür standen und die Herausgabe einer unterschlagenen Katze forderten. Siggi war gerade wieder draußen unterwegs. Und den Kater das nächste Mal einzufangen und in einer Kiste zur Besitzerin zu bringen, sah Astrid Bär nicht ein: „Er ist ein freies Tier, ich respektiere seinen Willen.“
Wenige Tage später rückte die Polizei als Tierfänger-Kommando an. Die Katze stromerte gerade auf der Dorfstraße herum, ließ sich aber von den neun Beamten trotz verlockendem Katzenfutter nicht fangen.
Siggi wohl der eigentliche Verlierer
Gegen den Strafbefehl wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung legte Astrid Bär Widerspruch ein und stand nun vorm Amtsgericht Aue. Der Richter gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Anwalt Jan Lohwasser will gegen das Urteil in Berufung gehen: „Meiner Mandantin konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kater eingesperrt hat. Da gibt es keine Beweise.“
Zwar gibt es ein Foto, welches ihren Vater mit Kater Siggi zeigt. Da das Urteil aber auf „gemeinschaftliche Unterschlagung“ gefällt wurde, wäre das Sippenhaft, so der Anwalt.
Der Wille von Kater Siggi spielte vor Gericht übrigens keine Rolle. Der ist inzwischen wieder bei seiner Besitzerin und kommt nicht mehr raus. Gefängnis für den Freigänger – der Kater ist dabei wohl der eigentliche Verlierer.