Katze herzlos in Käfig ausgesetzt: Jetzt kann ihr nur noch eins helfen
Bonn - Unsägliches Schicksal für eine schwarz-weiße Katze in Bonn. Sie wurde einfach herzlos ausgesetzt. Letzte Hoffnung: Ihre markante Gesichtszeichnung.
"Das Aussetzen eines Tieres ist gesetzlich verboten! Wenn uns jemand einen Hinweis auf die Herkunft des doch markant gezeichneten Tieres geben kann, wird der Vorgang vertraulich behandelt", schrieben die Mitarbeiter des Heimes bei Facebook.
Die Katze wurde am 23. September direkt vor dem Heim in einem Käfig ausgesetzt. Hätten sich die Pfleger nicht um die Mieze gekümmert, hätte sie in dem Kasten keine Chance gehabt.
Vermutlich wäre das Haustier irgendwann verdurstet.
Weil die Samtpfote gerettet wurde, gibt es Hoffnung für sie. Möglicherweise kann ihre markante Gesichtszeichnung helfen, den Besitzer zu ermitteln.
Und zusätzlich besteht die Chance, dass die Fellnase in Zukunft in ein besseres Zuhause vermittelt wird.
Das Aussetzen einer Katze ist per Gesetz verboten. Das besagt das Tierschutzgesetz: "Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen."
Titelfoto: Facebook: Tierheim Bonn