Katze in zugeklebtem Karton gefunden: Verzweifelte Besitzer gestehen Lüge!

Hannover - Vergangenen Mittwoch machte eine aufmerksame Anwohnerin in Hannover eine besorgniserregende Entdeckung. Eine Katze war in einem zugeklebten Karton ausgesetzt worden - nun meldeten sich die aufgelösten Besitzer zu Wort.

Die Besitzer der Katze handelten aus Verzweiflung und erfanden die Geschichte des Aussetzens.
Die Besitzer der Katze handelten aus Verzweiflung und erfanden die Geschichte des Aussetzens.  © Polizeidirektion Hannover

Gegen 8.30 Uhr hörte eine 63-jährige Frau in der Zimmermannstraße ein leises Miauen aus der Nähe einer Litfaßsäule.

Bei intensivem Absuchen der Umgebung fand sie einen mit Klebeband verschlossenen Karton auf einer Parkbank. An der Oberseite waren Löcher eingestanzt.

Ohne hineinzuschauen und das "Paket" zu öffnen, brachte die Hannoveranerin den Karton, von dem sie annahm, dass sich darin eine ausgesetzte Katze befindet, umgehend zur Polizei in Hannover-Limmer.

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Dort öffneten die Beamten den Karton und fanden eine verängstigte, aber ansonsten gesunde schwarz-weiße Katze vor. Die etwa einjährige Mieze wurde sofort dem Tierschutz übergeben, der sie vorübergehend aufnahm. Zwei Frauen meldeten sich inzwischen aufgelöst bei der Polizei und stellten die Sache klar.

Die Geschichte über das Aussetzen der Katze sei frei erfunden, erklärten die 63 und 37 Jahre alten Frauen. Die 37-Jährige sei die eigentliche Besitzerin der Katze, die die Familien wohl allerdings überforderte und zu Hause vermehrt die Kinder angriff. Auch deshalb sah sich die Besitzerin gezwungen die Katze abzugeben.

Da sie es allerdings nicht über das Herz gebracht habe, die Katze aufgrund des Aufnahmestopps im Tierheim einfach auszusetzen, gab ihre Mutter die Katze als Fundtier bei der Polizei ab. Die Mieze sei also nur kurz in dem Karton untergebracht gewesen, so die beiden aufgelösten Frauen gegenüber den Beamten.

Die Beamten hatten gegen die damals unbekannten Personen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Katzen-Besitzerin mit schlechtem Gewissen.

Der Aufruf zu Zeugenaussagen hatte bei den Besitzern ein solch schlechtes Gewissen ausgelöst, dass sie sich nun selbst stellten.

Sie betonten immer wieder ihre Verzweiflung gegenüber den Beamten.

Und trotzdem: Die Besitzerin der Katze muss die Kosten tragen, die durch die Unterbringung im Tierheim entstanden sind.

Erstmeldung, am 19. Juni, um 14.53 Uhr. Artikel aktualisiert am 24. Juni, um 14.19 Uhr.

Titelfoto: Polizeidirektion Hannover

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