Das Streunerkatzen-Problem: Wie Sachsen-Anhalt gegensteuert
Magdeburg - Tausende Streunerkatzen sind vermutlich in Sachsen-Anhalt noch immer unterwegs. Damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren, steuert das Land entgegen.
Seit Beginn des Kastrationsprogrammes für Streunerkatzen im September 2020 sind in Sachsen-Anhalt etwa 3530 Katzen durch Tierschutzvereine kastriert worden.
Das teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das sind rund 1000 Katzen mehr als vor etwa einem Jahr.
Das Land habe für die Kastrationen etwa 320.000 Euro bereitgestellt, so der Sprecher. Für 2023 stünden weitere Mittel in Höhe von rund 38.000 Euro zur Verfügung. Im kommenden Jahr seien Mittel in Höhe von 120.000 Euro vorgesehen. Die Eingriffe sind je nach Geschlecht der Katze unterschiedlich teuer.
Eine Beispielrechnung in der aktuell gültigen Gebührenordnung sieht einen Preis für die Kastration eines Katers in Höhe von 88,89 Euro vor. Eine Katze würde analog zu diesem Beispiel laut Ministeriumssprecher 147,56 Euro kosten. Die Höhe der Gebührensätze kann variieren.
Die Anzahl freilebender herrenloser Katzen zu schätzen, sei grundsätzlich schwierig, sagte der Sprecher. Katzen seien dämmerungsaktive Tiere, die tagsüber selten zu sehen seien. Zählungen an Futterstellen erfolgten meist punktuell und nicht landesweit.
Tausende Streuner in Sachsen-Anhalt: Kastrationsprogramm soll Abhilfe schaffen
Mit dem Kastrationsprogramm soll die Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere eingeschränkt werden, um so die Größe der Gesamtpopulation zu begrenzen.
"Katzen haben ein sehr hohes Fortpflanzungspotenzial - von jeder fortpflanzungsfähigen weiblichen Katze fällt in der Regel zweimal im Jahr Nachwuchs, der sehr schnell selbst wieder fortpflanzungsfähig wird", erklärte der Sprecher. Damit wachse die Population sehr schnell an.
Die Tiere seien häufig auf menschliche Hilfe angewiesen, um zu überleben. "Da sie diese Versorgung nicht oder nur begrenzt erhalten, sind sie in einem hohen Maße unterernährt und krank", so der Sprecher.
Sie stellten darüber hinaus eine Gefährdung für beispielsweise Vögel oder andere Kleintiere dar. Deshalb sei es ein Gebot des Tierschutzes, das ungehemmte Anwachsen der Population zu verhindern.
Die Kastration sei nur ein Mittel zur Bekämpfung der unkontrollierten Vermehrung solcher Katzen, betonte der Experte. Alle Bemühungen der Tierschutzvereine würden zunichtegemacht, wenn nicht eingefangene weibliche Streunertiere durch unkastrierte Freigängerkatzen wieder gedeckt würden.
Kommunen und Landkreise müssten daher den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen gemeinsam mit den Besitzern einschränken und zusätzlich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einführen.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa