München - Wer zahlt die Rechnung, wenn Fremde ein akut krankes Haustier in eine Tierklinik bringen? Das Amtsgericht München hat dazu nun ein klares Urteil gefällt: Die Tierhalterin muss die Kosten tragen.
Im Mai 2022 wurde Kater Rocky von einem Unbekannten bewusstlos auf der Straße gefunden. Der Finder alarmierte die Tierrettung, die den Kater in eine Tierklinik brachte. Dort wurde Rocky als Notfall behandelt.
Da das Tier in einem Haustierzentralregister registriert war, konnte die Klinik die Halterin ausfindig machen. Diese holte Rocky nach der Behandlung ab, weigerte sich jedoch, die entstandenen Kosten für die Notfallbehandlung in Höhe von rund 565 Euro zu zahlen.
Ihr Argument: Sie sei nicht vorab informiert worden und hätte Rocky lieber zu ihrem eigenen Tierarzt gebracht.
Die Klinik übergab die Forderung an ein Abrechnungsbüro, das die Halterin schließlich verklagte – und Recht bekam.
Gerichtsstreit wegen Notfallbehandlung in Tierklinik: Katzenhalterin muss Kosten tragen
Das Amtsgericht München stellte fest, dass die Behandlung angemessen und im Interesse der Katzenhalterin erfolgt sei.
Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf das Tierschutzgesetz, das vorschreibt, Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", erklärte das Gericht.
Die Tierhalterin müsse in einem Notfall nicht vorab informiert werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Zeugenaussagen und die Dokumentation der Klinik bestätigten, dass es sich um eine dringende medizinische Situation gehandelt habe.
Das Urteil, das bereits Ende August gefällt wurde, ist rechtskräftig. Die Katzenhalterin muss die Kosten der Notfallbehandlung vollständig übernehmen.