Hundehalter aufgepasst: Kommt bald die Gassi-Pflicht?

Deutschland - Zwar zählen die flauschigen Vierbeiner zu den beliebtesten Haustieren in der Bundesrepublik. Doch nicht jeder Halter weiß offenbar, wie man artgerecht mit den Tieren umgeht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant derzeit eine neue Hundeverordnung, in der auch festgelegt werden soll, wie oft ein Hund Anspruch auf Auslauf hat.

Bilder wie dieses könnten bald der Vergangenheit angehören: Halter ist es laut der neuen Hundeverordnung untersagt, ihr Tier anzuketten.
Bilder wie dieses könnten bald der Vergangenheit angehören: Halter ist es laut der neuen Hundeverordnung untersagt, ihr Tier anzuketten.  © 123rf/ Pierluigi Palazzi

Dass Hunde viel Bewegung brauchen, sollte jedem Besitzer klar sein. Wenn es nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht, sollen die Vierbeiner bald auch einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das berichtete die Rheinische Post,  der der Verordnungsentwurf bereits vorliegt.

Sowohl für Halter als auch Züchter könnten in Zukunft strengere Richtlinien gelten. So hat eine Fellnase laut der geplanten Verordnung ein Recht darauf, sich mindestens zweimal täglich für mindestens eine Stunde an der frischen Luft aufhalten zu können - und das außerhalb von Zwinger und Co.

Außerdem sind die Haustierbesitzer in der Fürsorgepflicht: "Mehrmals täglich" muss jemand nach der Fellnase und dessen Wohlergehen schauen.

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An Ketten sollen Hunde bald nicht mehr gehalten werden dürfen. Auch Ausstellungen, auf denen sogenannte "Qualzüchtungen" präsentiert werden, stehen auf der Verbotsliste. Züchter sollen in Zukunft nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig bei sich beherbergen. 

Hunde: Anforderungen an Züchter steigen

Hunde könnten schon bald einen gesetzlichen Anspruch auf Auslauf haben.
Hunde könnten schon bald einen gesetzlichen Anspruch auf Auslauf haben.  © 123rf/ hootie2710

Die Anforderungen für die "Wurfkiste", die in der Hundezucht während der Geburt und der Aufzucht der Welpen verwendet wird, werden ebenfalls angepasst, was Größe und Temperatur betrifft. Mindestens 18 Grad soll die Umgebung des Nachwuchses messen. 

Neben Haus- werden auch Nutztiere von der neuen Verordnung profitieren: Transporte innerhalb von Deutschland dürfen in ihrer Dauer viereinhalb Stunden nicht mehr überschreiten, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht."

Begründet werden die überarbeiteten Regelungen übrigens damit, dass "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden" erarbeitet wurden und den Tieren ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" zugesichert werden soll.

Titelfoto: 123rf/ hootie2710

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