Tödlicher Test: So schnell kann eine Entscheidung einen Hund das Leben kosten

Gießen - Wenn ein Hund enorm aggressives Verhalten an den Tag legt oder gar beißt, so kann es nach einer Einstufung als gefährlicher Vierbeiner zu einem sogenannten Wesenstest kommen. Der kann seinen Besitzer nicht nur viel Geld, sondern das Tier im Extremfall auch das Leben kosten.

Bei einem Wesenstest für Hunde protokolliert eine sachverständige Person die Leinenführigkeit und ob vom Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Bei einem Wesenstest für Hunde protokolliert eine sachverständige Person die Leinenführigkeit und ob vom Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.  © Christian Lademann/dpa

Grundlage für den Wesenstest ist die seit dem Jahr 2000 geltende hessische Hundeverordnung. Demnach müssen alle Hunde so gehalten werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Einen Wesenstest müssen demnach nicht nur alle Hunde durchlaufen, die wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten, sondern auch diejenigen, die wegen ihres Verhaltens so eingestuft wurden.

Anlässe können sein, dass ein Hund gebissen oder einen Menschen "in Gefahr drohender Weise" angesprungen hat, aber auch, dass angenommen werden muss, dass der Hund Menschen oder Tiere "ohne begründeten Anlass" beißen könnte.

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"Das kann jeden treffen", sagt Tierärztin Steffi Schmidt. Nur selten habe sie es mit wirklich aggressiven Tieren zu tun, oft führten rassetypisches Verhalten, gepaart mit Unachtsamkeit der Besitzer, zu Problemen.

Insgesamt 385 durch Hunde verletzte Personen registrierte das Ministerium im vergangenen Jahr - so viele wie nie zuvor seit Inkrafttreten der Hundeverordnung. Insgesamt seien es seit damals 6394 Menschen gewesen.

Wesenstest für "gefährliche" Hunde ist teuer - und kann bis zum Einschläfern führen

Ein nicht bestandener Wesenstest kann als letzte Konsequenz die Einschläferung zur Folge haben. (Symbolfoto)
Ein nicht bestandener Wesenstest kann als letzte Konsequenz die Einschläferung zur Folge haben. (Symbolfoto)  © 123rf/josebonilla

Viele Hundebesitzer lebten nach dem gefällten Urteil monatelang in der Angst, dass ihnen ihre Tiere weggenommen werden und nähmen unter höchster Anspannung an den Wesenstests teil.

Ein "Freispruch" von dieser Einstufung ist erst nach mindestens drei Jahren ohne Auffälligkeiten und mit einem erneuten Wesenstest möglich. In dieser Zeit können je nach Kommune deutlich erhöhte Hundesteuern sowie Auflagen verhängt werden.

Die Wesenstests bestehen aus mehreren Teilen. Nach einem Vorbericht wird das Tier vermessen und der Mikrochip ausgelesen. Dabei soll sich der Hund anfassen und streicheln lassen. Dann wird geprüft, wie er sich in Alltagssituationen verhält - also in Stadt und Straßenverkehr, bei der Begegnung mit Kindern, Joggern, Fußgängern oder Radfahrern.

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Fällt ein Hund beim Wesenstest durch, nimmt das Ordnungsamt den Vierbeiner in der Regel noch am gleichen Tag mit - dann ist vorgesehen, dass der Hund eingeschläfert wird.

Das war laut Innenministerium hessenweit bei fünf Hunden im vergangenen Jahr der Fall. Häufig versuchen die Besitzer in solchen Fällen, Wiederholungstests vor Gericht zu erwirken.

Titelfoto: 123rf/josebonilla

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