Nach Bluthund-Verbot hängt das Schicksal dieser 18 Hundewelpen in der Schwebe

London - Nach der heftigen Hundeattacke in Birmingham hat die britische Politik ein Zucht- und Besitzverbot von Bluthunden beschlossen. Doch nun fragen sich viele Tierbesitzer, was aus ihren Hunden werden soll.

Bulldoggen sind in Großbritannien bald verboten. Was wird nun aus diesen neugeborenen Welpen?
Bulldoggen sind in Großbritannien bald verboten. Was wird nun aus diesen neugeborenen Welpen?  © Facebook/Sick Chirpse

Die Ankündigung des britischen Premiers Rishi Sunak (43), Amerikanische Bulldoggen ab nächstem Jahr zu verbieten, rief große Unterstützung hervor. Manche Hundebesitzer stehen nun jedoch vor neuen Problemen.

So auch Jamie aus dem schottischen North Lanarkshire: Ihr dreijähriger XL-Bully hat gerade erst 18 Welpen zur Welt gebracht.

Ihre Hündin hatte sich unglücklicherweise mit dem Hund ihrer Schwester gepaart - dabei wollten die zwei Frauen ihre Vierbeiner noch rechtzeitig kastrieren lassen.

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Doch nun ist es zu spät, und Jamie befindet sich in einer misslichen Lage, wie sie gegenüber der Community-Seite Sick Chirpse berichtete.

Eigentlich wollte sie ein liebevolles, langfristiges Zuhause für die Welpen finden, doch aufgrund des Verbots befürchtet sie jetzt, dass die kleinen Tierchen in Tierheimen oder Auffangstationen landen könnten.

Britische Bulldoggen-Besitzer müssen sich auf scharfe Restriktionen gefasst machen

In Birmingham ging eine Amerikanische Bulldogge kürzlich auf mehrere Passanten los.
In Birmingham ging eine Amerikanische Bulldogge kürzlich auf mehrere Passanten los.  © Twitter/BullyWatchUK

Tatsächlich sind die Auswirkungen des baldigen Verbots für Besitzer von American Bulldogs erheblich.

Der Verkauf, das Aussetzen, die Zucht sowie die Weitergabe der Hunde gilt in Großbritannien bald als illegal. Besitzer müssen damit rechnen, dass ihre Haustiere von der Polizei beschlagnahmt werden - selbst dann, wenn der Hund kein gefährliches Verhalten gezeigt hat.

Es gibt jedoch einen Hoffnungsschimmer: Wenn ein Gericht feststellt, dass eine bestimmte Bulldogge keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, kann der Bluthund vom Verbotsindex gestrichen werden und der Besitzer erhält eine Ausnahmegenehmigung.

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Dazu muss der Hund allerdings kastriert, mit einem Mikrochip versehen, in der Öffentlichkeit angeleint und mit einem Maulkorb versehen sein.

Titelfoto: Facebook/Sick Chirpse

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