Missstand bei ausgemusterten Polizeihunden: Freistaat in der Kritik
München - Wenn Polizeidiensthunde in Bayern in Rente gehen, werden sie meistens von ihren bisherigen Diensthundeführern übernommen. Auf vielen Kosten rund um die Vierbeiner bleiben diese dann aber sitzen.
Die Kosten für die ausgemusterten Hunde liegen nämlich teils nicht beim Freistaat, sondern beim Halter.
Es gebe zwar einen monatlichen Pflegezuschuss für die Diensthunde in Rente von 75 Euro – Tierarztrechnungen, Haftpflichtversicherung und die Hundesteuer müssten die Diensthundeführer aber komplett selbst zahlen, geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-FDP hervor.
Zurzeit sind bei der bayerischen Polizei demnach etwa 400 Hunde im Einsatz. Nach einer meist mehrjährigen Ausbildung könne ein Polizeihund etwa acht Jahre im Polizeidienst eingesetzt werden, hieß es.
Danach werde er in den allermeisten Fällen seinem bisherigen Diensthundeführer überlassen – dies sei auch sinnvoll, weil beide durch die gemeinsamen Einsätze in der Regel eine starke Bindung aufgebaut hätten.
Derzeit prüfe man "die Modalitäten der Tierüberlassung, insbesondere hinsichtlich der anfallenden Kosten", so das Innenministerium.
"Polizeihunde leisten über viele Jahre hinweg einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit"
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Hagen forderte eine schnelle Überarbeitung: "Die Polizeihunde leisten über viele Jahre hinweg einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit. Ich finde: Wenn sie altersbedingt ausgemustert werden, sollte der Staat weiterhin ihre Tierarztkosten übernehmen. Das haben sich die Tiere verdient."
In Bayern können Diensthunde bei der Polizei beispielsweise speziell zu Sprengstoffhunden, Leichenhunden, Alpinhunden oder Personensuchhunden ausgebildet werden. Die häufigsten im Polizeidienst vertretenen Hunderassen sind der Belgische Schäferhund, der Deutsche Schäferhund und der Holländische Schäferhund.
Titelfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa