Kurioses Hundegesetz: Hier dürfen Polizisten Hunde beißen
Unglaublich, aber war: In Ohio ist es per Gesetz festgelegt, dass Polizisten ruhig mal zubeißen dürfen, wenn Bello das Gekläffe nicht sein lässt.
Der Biss vom Polizisten wird als eine notwendige Erziehungsmaßnahme gesehen. Von diesem kuriosen Hundegesetz berichtet die Autorin von waumama.de. Doch dieses Gesetz ist nicht das einzige, das einen schmunzelnd oder einfach nur ungläubig zurücklässt. Viele der kuriosen Hundegesetze stammen aus den USA, doch auch in anderen Ländern gibt es Skurriles in puncto Hundegesetze zu entdecken.
TAG24 hat die Top 5 zusammengestellt.
Die Top 5 der kuriosen Hundegesetze
Polizisten dürfen Hunde als Erziehungsmaßnahme beißen, damit er aufhört zu bellen – dieser verrückte Paragraph stammt aus Ohio, USA.
2. Unfreiwilliger Kulturbanause
Pudel darf man nicht mit in Opernhäuser hinein nehmen – zumindest nicht in Illinois, USA.
3. Ohne Fenster läuft hier gar nichts!
In Schweden soll es den Vierbeinern gut gehen, auch wenn sie mal für eine Weile in ein Hundehotel müssen. Daher wurde per Gesetz festgelegt, dass jede Einrichtung über ein Fenster verfügen muss, durch dass die Hunde nach draußen schauen können.
4. Romantischer Spaziergang? Nicht mit Hund!
Mit dem oder der PartnerIn gemütlich spazieren gehen, die Sonne geht langsam unter, der Hund schnüffelt neugierig im Gras... Hach, wie romantisch. Doch Obacht in Delaware, USA! Dort ist Händchen halten strengstens untersagt beim Gassi gehen.
5. Los, raus mit Euch!
In Turin, Italien, achten die Gesetzgeber besonders sorgfältig auf das Wohl der Tiere und erließen ein Gesetz, das vorschreibt, den Hund 3-mal pro Tag Gassi zu gehen. Wer das Gesetz ignoriert, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Da freut sich der Hund.
Diese Hundegesetze machen dann doch Sinn
Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten: Neben allerlei kuriosen Hundegesetzen gibt es natürlich auch welche, an die sich Hundebesitzer halten sollten, da sie Tiere, deren Umwelt und Halter schützen.
Zu diesen Pflichten und gehören zum Beispiel bei einigen Rassen die Maulkorbpflicht, in einigen Bundesländern die Versicherungspflicht, die Pflicht, den Hund zu chippen, was auch je Bundesland einzeln geregelt wird, an einigen Orten die Leinenführigkeit sowie die allgemeine Tierschutzpflicht.
Titelfoto: Unsplash/Michelle Tresemer