Hundesteuer in Hamburg: Die Rasse macht den Unterschied
Hamburg - Wer einen Hund hält, muss in der Regel Hundesteuer zahlen. Hamburg bringt sie einen Millionenbetrag ein.
Im vergangenen Jahr nahm die Stadt durch die Hundesteuer 4,2 Millionen Euro ein, wie das Statistikamt Nord am Montag mitteilte.
Das waren 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Hamburg haben gut 51.000 Menschen einen oder mehrere Hunde angemeldet.
Vor zehn Jahren waren etwa 40.000 Hundebesitzer bekannt, damals lagen die Einnahmen bei etwa 2,9 Millionen Euro.
Zur Entsorgung der Hinterlassenschaften gab die Stadtreinigung im vergangenen Jahr knapp 34 Millionen Gassi-Beutel aus, wie der Senat zu Jahresbeginn mitgeteilt hatte.
Die Tüten bestehen aus Polyethylen und müssen mit dem Hundekot aus hygienischen Gründen verbrannt werden.
So viel Hundesteuer müsst Ihr in Hamburg zahlen
In Hamburg gibt es zwei Steuersätze für Hunde, die sich in der Höhe gewaltig unterscheiden.
Pro Tier werden jährlich 90 Euro Hundesteuer fällig. Ist der Hund als gefährlich eingestuft, ist es deutlich mehr. Dann kostet es 600 Euro pro Jahr.
Die Stadt zieht die Hundesteuer je zur Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und am 15. August vom Konto des Besitzers ab. Dazu gibt es hier den Vordruck für das SEPA-Verfahren zum Ausfüllen.
Welche Hunde-Rasse gilt in Hamburg als gefährlich?
Hamburg hat eine Liste als gefährlich eingestufter Hunde angelegt, für die der höhere Steuersatz fällig wird. Diese Rassen gelten immer als gefährlich:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Mischlinge mit diesen Rassen.
Die folgenden Hunderassen gelten ebenfalls als gefährlich. Wenn sie einen Wesenstest bestanden haben, können sie aber von der Einstufung freigestellt werden.
Um diese Rassen handelt es sich:
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- und entsprechende Mischlinge.
Als gefährlich eingestufte Hunde können auch individuell auffällig gewordenen Tiere gelten, die einer anderen Rasse als den aufgelisteten angehören.
Diese Pflichten haben Hundehalter in Hamburg
In Hamburg ist im Hundegesetz und in der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO) geregelt, welche Pflichten Hundehalter haben. Demnach müsst Ihr:
- Euren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen,
- eine Haftpflichtversicherung abschließen
- und ihn im Hunderegister anmelden.
Außerdem gilt im gesamten Stadtgebiet eine allgemeine Anleinpflicht. Zum Toben gibt es Freilaufflächen.
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