Jäger knallt Hunde vor den Augen ihrer Besitzerin ab: Urteil gefallen!
Augsburg - Es ist die Angst, die viele Hundebesitzer beim Gassigehen haben: Ein Jäger könnte den freilaufenden vierbeinigen Freund erschießen.
Einer Hundebesitzerin aus Schwaben ist dies im Sommer 2018 mit gleich zwei Hunden passiert. Ein Jäger erschoss die Tiere in Königsbrunn nahe Augsburg angeblich, weil die Hunde wilderten.
Der 53 Jahre alte Mann muss sich deswegen am Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Hunde in dem Moment, als sie erschossen wurden, nicht Wildtieren nachgestellt haben. Eine Hündin soll der Jäger gleich mit dem ersten Schuss getötet haben, die zweite soll er nur angeschossen haben. Dann soll er zu dem verletzten Tier gegangen und es vor den Augen der Besitzerin mit einem Kopfschuss getötet haben. Die Frau soll dadurch einen Schock erlitten haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl über insgesamt 3300 Euro gegen den Jäger erwirkt. Da der Mann dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zum Prozess. Der Jäger ist wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin angeklagt. Haustiere gelten in Deutschland rechtlich als Sachen.
Nach Angaben des Tierschutzvereins Franz von Assisi aus dem schwäbischen Kissing handelte es sich bei den Hunden um Geschwister, die 2016 aus Griechenland nach Deutschland geholt wurden.
Die beiden Hündinnen Leni und Maja hätten sehr aneinander gehangen und seien deshalb zusammen bei einer Pflegestelle untergebracht worden, erklärte die Vereinsvorsitzende Doris Lackner.
Update 10.45 Uhr: Jäger rechtfertigt vor Gericht Abschusses von zwei Hunden
Ein Jäger aus dem schwäbischen Königsbrunn hat vor Gericht den Abschuss von zwei angeblich wildernden Hunden zugegeben. Der 53-Jährige sagte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Augsburg, die beiden Hündinnen Leni und Maja hätten fast täglich Hasen und Rehe gejagt und mehrere Wildtiere gerissen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Jäger wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin angeklagt.
Update 14.15 Uhr: Geldstrafe für Jäger
Ein Jäger ist wegen des Erschießens von zwei Hunden zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden.
Die beiden Hündinnen Leni und Maja hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause. Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur unmittelbar in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen.
Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Besitzerin der Hunde musste mit ansehen, wie der Jäger einer der Hündinnen, die nur angeschossen war und noch lebte, vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab. Die Frau übergab sich vor Entsetzen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zwar inzwischen fest, dass Haustiere nicht mehr als Sachen anzusehen sind, im strafrechtlichen Sinn gelten die Tiere aber weiter als Sachen, weswegen es in dem Prozess um Sachbeschädigung ging.
Der Jäger hatte zunächst einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu 60 Euro erhalten. Hätte er diesen angenommen, hätte er seinen Jagdschein behalten können, denn dieser wird üblicherweise erst ab einer Strafe von 60 Tagessätzen aberkannt.
Da der 53-Jährige aber Einspruch einlegte und es deswegen zum Prozess kam, fiel die Strafe mit 90 Tagessätzen zu 50 Euro höher aus. Der Verteidiger des Jägers ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.
Wann dürfen Jäger Katzen und Hunde erschießen?
Jäger haben in Deutschland das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen. Doch die Definition, wann dies der Fall ist, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, die Vorschriften können zudem interpretiert werden.
So heißt es im Bayerischen Jagdgesetz: "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können." Wenn der Vierbeiner also nur hinter einem Hasen oder einem Reh herläuft, aber keine Chance hat, das Wild zu erwischen, darf der Jäger nicht schießen.
Katzen dürfen eher getötet werden. Hier reicht es nach dem Gesetz, wenn die Katzen mehr als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt herumstreunen.
In Bayern dürfen Hunde im Wald auch frei laufen gelassen werden. Denn das Landes-Naturschutzgesetz garantiert den Bürgern das Recht auf Naturgenuss mit ihrem Vierbeiner, auch beispielsweise in Privatwäldern.
Doch solche großzügigen Regelungen gibt es nicht in allen Bundesländern, mitunter gibt es einen Leinenzwang.